Fragen und antworten zur infektionsprävention in heimen

Fragen und Antworten zur Empfehlung
„Infektionsprävention in Heimen“

der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim
Robert Koch-Institut.
Bundesgesundheitsbl. 2005. 48: 1061-1080. www.rki.de
(in Klammern: Hinweis auf das entsprechend Kapitel in der Empfehlung)
Ist der Einsatz von Hygienebeauftragten in NRW gesetzlich vorgeschrieben?
Eine gesetzliche Vorschrift existiert nicht. Eine entsprechende Zusatzqualifikation für
eine Person aus der Pflege, eine Stellenbeschreibung und ein festgelegtes
Zeitkontingent für diese Aufgabe sind jedoch dringend zu empfehlen.
(4.2 Hygienebeauftragtes Personal)
Weiterbildungseinrichtungen:
Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst (lögd)
www.loegd.de/hygiene_infektiologie/krankenhaushygiene/texte_downloads/frameset.html
Fortbildungsleitlinie:
Dt. Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.v.
www.dgkh.de: Leitlinien: Weißdruck

Was ist bei Ausbrüchen von Infektionskrankheiten zu beachten?
Im Hygieneplan müssen Verfahrensweisen für den Umgang mit Infektionskrankheiten
geregelt werden. Dabei müssen die häufig auftretenden Erkrankungen berücksichtigt
werden sowie Erkrankungen durch Erreger mit besonderen Eigenschaften. Eine
Surveillance von Infektionen wie im Krankenhaus wird vom Infektionsschutzgesetz
(IfSG) nicht gefordert, d. h. dass in der Regel keine Daten über die normale
endemische Infektionsrate vorliegen. Häufungen werden daher oft erst spät erkannt.
Daher ist zu empfehlen, im Rahmen des einrichtungsspezifischen
Infektionspräventionskonzeptes festzulegen, was als Auslöseereignis für einen
Ausbruch gilt und ebenso Verantwortlichkeit und Verfahrensabläufe zu regeln. Es ist
entscheidend, bei einem Ausbruch frühzeitig eine Falldefinition zu erstellen, um
abgrenzen zu können, welche Erkrankungen als „Fälle“ gewertet werden, z. B. für
eine Norovirusausbruch:
„Plötzlich auftretende Diarrhöe und/oder schwallartiges Erbrechen in zeitlichem (6 -
48 Stunden) oder räumlichem (gleiches Zimmer / gleiche Toilette / gleiche Station)
Zusammenhang mit mindestens einem anderen Fall bei Bewohnern und/oder
Personal“
Weitere wichtige Schritte sind:
• lückenlose Dokumentation aller Betroffenen und aller Maßnahmen (4.5 Hygieneplan und Infektionspräventionskonzept)
(7 Gehäuftes Auftreten von Infektionen
)

Meldeformulare:
www.loegd.de/hygiene_infektiologie/infektionsepidemiologie/veroeffentlichungen/frameset.html
Informationen über Ausbrüche:
www.outbreak-database.com
Literatur:

Ammon A et al. Empfehlungen zur Untersuchung von Ausbrüchen nosokomialer
Infektionen. Robert Koch-Institut, Berlin 2004
Bundesinstitut für Risikobewertung. Untersuchung lebensmittelbedingter Ausbrüche.
Berlin 2006

Ist das Tragen von Privatkleidung während der Pflege ausreichend?
Die Erfahrung zeigt, dass hier unterschiedliche Lösungen praktiziert werden, von
Privatkleidung die zuhause gereinigt wird, bis zu Dienstkleidung, die die Einrichtung
zur Verfügung stellt. Eine Präzisierung der offiziellen Vorgaben ist aus Gründen des
Infektionsschutzes wünschenswert.
Schutzkleidung bietet Schutz vor Verunreinigung mit Krankheitserregern
(Kontamination), ist nach TRBA 250 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und
die Reinigung durch diesen zu veranlassen. Wann sie zu tragen ist, hängt von der
Gefährdungsanalyse ab und kann durch unterschiedliche Einschätzungen zu
unterschiedlichen Ergebnissen führen. Eine kritische Analyse wird das Risiko für eine
Übertragung von Infektionserregern minimieren wollen und muss berücksichtigen,
dass heutzutage in Pflegeheimen ausschließlich pflegebedürftige und multimorbide
Bewohner leben. Eine Kontamination ist daher auch bei Tätigkeiten außerhalb der
Grundpflege durchaus möglich. Nur bei bestimmten Tätigkeiten wie Schreib- und
Gruppenarbeiten ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination zu vernachlässigen.
Das bedeutet, dass auch Privat-, Dienst- oder Berufskleidung als Schutzkleidung zu
betrachten und als solche zu behandeln ist. Folglich verbleibt diese an der
Arbeitsstätte und die Reinigung ist vom Arbeitgeber zu veranlassen. Bei zu
erwartender Kontamination mit Flüssigkeiten müssen zusätzlich
feuchtigkeitsundurchlässige Schürzen angelegt werden, je nach Erfordernis auch
Handschuhe, Mund- und Nasen-Schutz, Schutzbrille, Hauben und langärmelige
Kittel.
Das Tragen von Privatkleidung mit grundsätzlichem Verbleib in der Einrichtung und
Reinigung durch den Arbeitgeber ist wegen haftungsrechtlicher Fragen,
möglicherweise nicht sachgerecht aufzubereitender Materialien und erschwerter
Überprüfbarkeit problematisch. Zur Risikominimierung empfiehlt sich daher eine
Kleidung (Dienst-/Berufskleidung), die vom Arbeitgeber gestellt und gereinigt wird
und damit - ob kontaminiert oder nicht - auch den Anforderungen an Schutzkleidung
genügen kann. Der Arbeitgeber muss darauf hingewiesen werden, dass andere
weniger kritische Analysen bei evtl. auftretenden Infektionsgeschehen zur Beweisnot
führen können.
( 5.2 Schutzkleidung)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe.
TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/Biologische-Arbeitsstoffe.html__nnn=true
Muss im Altenheim desinfizierend gewaschen werden?
Die Kommission empfiehlt eine desinfizierende Wäschereinigung für Bettwäsche und
für Reinigungstextilien. Bei Infektionsausbrüchen und Auftreten von multiresistenten
Erregern sollen zusätzlich auch Leibwäsche, Handtücher und Waschlappen
desinfizierend gewaschen werden. Als desinfizierende Waschverfahren gelten
Kochwäsche und das Waschen bei 60°C mit einem desin fizierenden Waschmittel.
Einige Gesundheitsämter raten sicherheitshalber generell zu einer desinfizierenden
Reinigung der bewohnereigenen Wäsche, da in der Regel die Wäsche aller
Bewohner zusammen gewaschen wird. Eine möglichst strikte Trennung zwischen
reiner und unreiner Seite in der Wäscherei vermindert das Risiko von
Kreuzkontaminationen.
Grundsätzlich sind zur Sicherstellung einer möglichst kompletten desinfizierenden
Wäschereinigung mehrere Wege denkbar: die vollständige externe Reinigung in
einem für Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime zertifizierten
Betrieb, die teilweise externe Wäschereinigung oder die vollständige Reinigung in
der Einrichtung selbst.
Üblicherweise werden auch Reinigungsutensilien in der Einrichtung gewaschen;
dabei ist darauf zu achten, dass diese nach dem Waschen nicht feucht aufbewahrt,
sondern vollständig getrocknet werden.
(5.3.3 Betten- und Wäscheaufbereitung)
Zertifizierung: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.: RAL-GZ992/92
Krankenhauswäsche www.waeschereien.de/index.asp?IDMain=6&IDSub=57&sid=

Welche hygienischen Maßnahmen sind bei Insulininjektionen zu beachten?
Insulinpens sind mit Einmalnadeln ausgerüstet, die nach Herstellerangaben nach
jeder Injektion zu verwerfen sind. Grundsätzlich ist die Infektionsgefährdung bei s.c.
Injektionen als gering anzusehen. Wenn die Insulininjektion durch das Personal
durchgeführt wird, sind - schon allein aus haftungsrechtlichen Gründen - folgende
hygienischen Maßnahmen erforderlich:
-Verwendung einer jeweils neuen Injektionsnadel
-Händedesinfektion
-Hautdesinfektion
(6.2.1 Punktionen und Injektionen)
Stellungnahme des RKI zur Insulingabe.
Mehrfache Verwendung von Injektionsnadeln bei Insulinpens und Insulin-Einmalspritzen?
www.rki.de Infektionsschutz: Krankenhaushygiene: FAQ:
http://www.rki.de/cln_028/nn_226790/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/FAQ/Insulingabe/f
aq__krankenhyg__insulin__ges.html

Was ist beim Umgang mit MRSA-Trägern zu beachten?
Problematisch ist die Unterscheidung in überwiegend sozial betreute und
überwiegend pflegerisch betreute Personen. Die Realität zeigt, dass fast
ausnahmslos überwiegend pflegerische Betreuung stattfindet. Da die überwiegend
soziale Betreuung (im Sinne eines Altenheimes) nach Einführung der
Pflegeversicherung nicht mehr finanziert wird, findet diese nur noch in
Ausnahmefällen statt.
In der Mehrzahl der Fälle ist damit zu rechnen, dass künstliche Zugänge bestehen
wie Harnableitungssysteme und Ernährungssonden.
Die Ablehnung kolonisierter oder infizierter Personen durch ein Pflegeheim ist aus
medizinischer Sicht sicher ungerechtfertigt wie es die Empfehlung auch formuliert,
aus finanziellen Gründen jedoch nachvollziehbar, denn bis heute werden die durch
Pflege MRSA-besiedelter Bewohner entstehenden Mehrkosten nicht refinanziert und
zur Neuaufnahme von Bewohnern sind die Heime nicht verpflichtet. Anders ist die
Situation bei der Wiederaufnahme von Bewohnern nach einem
Krankenhausaufenthalt, da hier ein Heimvertrag besteht, der zur Wiederaufnahme
verpflichtet.
In Kapitel 9.1.2.3 wird für Einrichtungen, in denen die Bewohner „überwiegend
pflegerisch betreut werden“ die Berücksichtigung der „Empfehlungen zur Prävention
und Kontrolle von MRSA-Stämmen in Krankenhäusern und anderen medizinischen
Einrichtungen“ empfohlen. Diese Empfehlungen gehen in einigen Punkten über die
der „Infektionsprävention in Heimen“ hinaus, so muss z.B. eine tägliche
Flächendesinfektion für patientennahe Bereiche durchgeführt und der Patient in
einem Einzelzimmer untergebracht werden.
In beiden Empfehlungen finden sich z.B. zum Screening des Personals,
Einzelzimmerunterbringung, Schutzausrüstung und zu Maßnahmen beim Transport
die gleichen Aussagen. Auch ist eine konsequente Händedesinfektion unstrittig.
Schwierig ist der Umgang mit dementen Bewohnern. Hier bieten sich gemeinsame
Händedesinfektionsmaßnahmen von Pflegepersonal und Betroffenen bei möglichst
jedem Kontakt an.
Bei der Sanierung sind folgende Empfehlungen zu berücksichtigen:
- Grundsätzlich sollen jeweils Einzelfallentscheidungen getroffen werden!
- Die Sanierung erfolgt mit Turixin-Nasensalbe (Wirkstoff Mupirocin) 3 x täglich über
5 Tage in beide Nasenvorhöfe mittels eines Wattetupfers und Gurgeln mit
desinfizierender Lösung (Hexoral, Cordosyl, Oktenisept, Prontosan usw.)
2 x täglich über 5 Tage.
- Bei Besiedlung des Körpers (Nachweis von MRSA am Haaransatz, in den Leisten,
in den Achseln, anal, ggf. genital und in Wunden) wird zusätzlich zu den genannten
Maßnahmen desinfizierend gewaschen mit Decontaman, Octenisan, Prontosan,
Sanalind, Skinsan Scrup usw. nach den entsprechenden Herstellerangaben
(Verwendung als Waschlotion oder als fertige Waschlösung).
- Während der Zeit der Sanierung werden die Leibwäsche und die Bettwäsche täglich
gewechselt, Gegenstände, die mit der Hand oder mit der Haut in Kontakt kommen,
werden täglich gereinigt und ggf. desinfiziert (Zahnbürste, Brille, Zahnprothese,
Kamm, Bürste, Lippenstift, diverse Kosmetika).
- Drei Tage nach der 5-tägigen Sanierung werden an drei aufeinander folgenden
Tagen Abstriche von den befallenen Lokalisationen durchgeführt.
Wenn sanierungshemmende Faktoren wie z.B. Wunden oder Katheter vorliegen,
muss zunächst die Heilung abgewartet werden, bevor eine endgültige Sanierung
angegangen wird. Auch während dieser Phase kann eine Sanierungstherapie zur
Keimreduktion sinnvoll sein.
(9.1 Multiresistente Erreger)
Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst (lögd)
www.loegd.de/hygiene_infektiologie/krankenhaushygiene/texte_downloads/frameset.html
(Multi)resistente Erreger: Empfehlung: Infektionsprävention in Heimen. Methicillin-resistente
Staphylococcus. aureus.

Weiterführende Informationen zu MRSA: www.mrsa-net.org

Benötigen die Küchen ein HACCP-Konzept?
Die Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen“ nimmt auch zur Lebensmittel- und
Küchenhygiene Stellung. Allerdings bezieht sich die Stellungnahme noch auf die alte
Lebensmittelhygieneverordnung. Diese wurde jedoch zum 01.01.2006 durch die
neue EG-Verordnung 852/2004/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 226)
abgelöst. Diese Verordnung sieht die Einführung und Umsetzung eines HACCP-
Konzeptes (Hazard Analysis and Critical Control Point) vor. Dieses ist ein
Eigenkontrollsystem, das dazu dient, gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel
zu identifizieren, zu bewerten und zu beherrschen. Es beinhaltet die Festlegung der
„Critical control Points“ und die Verifizierung und Dokumentation des Systems. Seit
dem 01.01.2006 ist die Umsetzung dieses Konzeptes nach
Lebensmittelhygieneverordnung auch für Gemeinschaftsküchen in Heimen
vorgeschrieben.
Wohnbereichsküchen benötigen kein HACCP-Konzept.
(13 Lebensmittel- und Küchenhygiene)
Bundesinstitut für Risikobewertung: www.bfr.de
Fragen und Antworten zum HACCP-Konzept
www.bfr.bund.de/cm/234/fragen_und_antworten_zum_hazard_analysis_and_critical_control_p
oint__haccp__konzept.pdf
Hygiene in Großküchen:
www.bfr.bund.de/cm/238/hygiene_in_grosskuechen_deutsch.pdf

Muss das Leitungswasser in Heimen kontrolliert werden?
Seit 01.01.2003 regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) die Qualität von
Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser). Gemäß dieser Verordnung
gelten auch Anlagen der Hausinstallation als Wasserversorgungsanlagen.
Hausinstallationen sind alle Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die das
Trinkwasser von der Übergabestelle des Wasserversorgers zur Entnahmestelle
befördern.
Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern,
genusstauglich und rein sein. Dieses Erfordernis gilt als erfüllt, wenn bei der
Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemein
anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Wasser für den
menschlichen Gebrauch die chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der
Trinkwasserverordnung erfüllt.
Sowohl bei Neubau und Planung von Hausinstallationen als auch im laufenden
Betrieb gelten Regelwerke als allgemein anerkannte Regeln der Technik (s.u.)
Des Weiteren wird auf die entsprechenden RKI-Empfehlungen und Publikationen des
Umweltbundesamtes verwiesen.
Zuständig für die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen sind nach § 18
TrinkwV die Gesundheitsämter. Der Umfang der Überwachung ist in § 19 festgelegt.
Die Untersuchungen müssen von einem akkredierten Labor und einem zertifizierten
Probennehmer durchgeführt werden.
Zusätzlich zu den Untersuchungen nach TrinkwV empfiehlt sich die Untersuchung
von 2-4 Proben auf Legionellen nach § 20 Abs. 4a TrinkwV.
Beuth-Verlag: www.beuth.de:
DIN-Normen z. B. DIN 1988
VDI-Richtlinien z. B. VDI 6023
DVGW-Arbeitsblätter z. B. W551, W553
Listen anerkannter Trinkwasserlaboratorien:
www.loegd.de/umwelt_und_gesundheit/qualitaetssicherung_trinkwasser/frameset_liste.html


Die Fragen und Antworten wurden vom Arbeitskreis „Infektionsprävention in Heimen“
erstellt. Dem Arbeitskreis gehören an:
Dr. C. Groschopp (GA Heinsberg), H. Klein (GA Dortmund), Dr. U. Martin (GA
Duisburg), Dr. A.-K. Sonntag (Institut für Hygiene, Universitätsklinikum Münster), D.
Wikker (Evgl. Christophoruswerk e.V., Duisburg), P. Ziech (GA Kreis Warendorf), Dr.
I. Daniels-Haardt (lögd, Münster),

Source: https://impuls.duisburg.de/vv/53/medien/fragen_und_antworten_zur_infektionspr__vention_in_heimen.pdf

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