Version 010 Sicherheitsdatenblatt
Ersetzt Version 009 SALPETERSÄURE 25 + 33,7 + 53 % überarbeitet am: 31.05.2011 (für Salpetersäure 33,7% ersetzt es die Version 002) 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Salpetersäure 33,7 % Salpetersäure 53 % REACH-Registrierungsnr.: 01-2119487297-23 SVHC: Nicht verboten und/oder eingeschränkt. Andere Bezeichnungen: Scheidewasser
1.2Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendun- gen, von denen abgeraten wird 1.2.1Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
Siehe hierzu: Expositionsszenarien Salpetersäure unter www.hedinger.de/de/apotheken/expositionsszenarien 1.2.2Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs, von denen ab- geraten wird Bisher liegen uns keine Informationen zu den identifizierten Verwendungen, von denen abgera- ten wird, vom Lieferanten vor. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt: Hersteller / Lieferant
AUG. HEDINGER GmbH & Co. KG Heiligenwiesen 26 D-70327 Stuttgart Tel.: 0711/402050
Kontaktstelle für technische Information: 1.4 Notrufnummer
Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ) Erfurt Tel.: 0361 / 730 730 c/o Klinikum Erfurt, Nordhäuser Str. 74, 99089 Erfurt
2. Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI (Stoffe): Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kat. 1A, H314 Auf Metal e korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische, H290 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG (Stoffe) oder Richtlinie 1999/45/EG (Gemische): Gefahren für die menschliche Gesundheit: C, Ätzend, Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: R35. Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
2.2 Kennzeichnungselemente
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2.2.1 Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Piktogramme:
GHS05** Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise:
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was-
ser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Wei-ter ausspülen.
In korrosionsbeständigem Behälter oder in Behälter mit korrosionsbestän-diger Auskleidung aufbewahren.
Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstel e zuführen.
P-Satz ist nur erforderlich bei Abgabe an die allgemeine Öffentlichkeit, nicht aber bei beruflicher/industrieller Verwendung.
Hinweis zur Kennzeichnung: Das Piktogramm GHS05 (Ätzend) kann gemäß GHS/CLP-VO Art. 33 (3) durch das entsprechende ADR-Symbol (siehe Abschnitt 14) ersetzt werden.
2.2.2 Kennzeichnungselemente nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Gefahrensymbol:
Gefahrenbezeichnung: C** R-Sätze S-Sätze
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Bei Unfal oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich das Etikett vorzeigen).
S-Satz ist nur erforderlich bei Abgabe an die allgemeine Öffentlichkeit, nicht aber bei beruflicher/industrieller Verwendung.
Hinweis zur Kennzeichnung: Das Gefahrensymbol C (Ätzend) kann gemäß Richtlinie 67/548 /EWG bzw.
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Ersetzt Version 009 SALPETERSÄURE 25 + 33,7 + 53 % überarbeitet am: 31.05.2011 (für Salpetersäure 33,7% ersetzt es die Version 002)
1999/45/EG durch das entsprechende ADR-Symbol (siehe Abschnitt 14) ersetzt werden.
2.3Sonstige Gefahren
Mögliche Gefährdung beim Einatmen von Aerosolen.
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe
Nicht zutreffend. Die Substanz ist ein Gemisch.
3.2 Gemische
REACH-Registrierungsnr.: 01-2119487297-23 SVHC: Nicht verboten und/oder eingeschränkt.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bzw. Richtlinie 1999/45/EG (Gemische): Siehe Abschnitt 2.
Bestandteile des Gemisches:
REACH-Registrierungsnr.: 01-2119487297-23 SVHC: Nicht verboten und/oder eingeschränkt.
Entsprechend der Produktbezeichnung ca. 53, 33,7 bzw. 25 %
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI (Stoffe): Oxidierende Flüssigkeit, Kat. 3, H 372 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kat. 1A, H314 Auf Metal e korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische, H290 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG (Stoffe): O, Brandfördernd, R8; C, Ätzend, R35.
Entsprechend der Produktbezeichnung ca. 47, 66,3 bzw. 75 %
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI (Stoffe): Kein gefährlicher Stoff im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-CLP-Verordnung). Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG (Stoffe): Kein gefährlicher Stoff im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG
Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
Verunreinigungen, stabilisierende Zusatzstoffe und einzelne Bestandteile:
Bisher liegen uns keine Informationen zu Zusatzstoffen und Verunreinigungen vom Lieferanten vor.
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Ersetzt Version 009 SALPETERSÄURE 25 + 33,7 + 53 % überarbeitet am: 31.05.2011 (für Salpetersäure 33,7% ersetzt es die Version 002) 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahme
Allgemeine Hinweise: Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Kontaminierte Kleidung sofort entfernen. Warm halten, ruhig lagern, zudecken. Betroffene an die frische Luft bringen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage, ggf. Atemspende. Nach Einatmen: Frischluft. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand sofort Atemspende oder Gerätebeatmung, ggf. Sauerstoffzufuhr. Sofort Arzt hinzuziehen. Sofort Corticosteroid-Dosieraerosol zur Lungenödemprophylaxe inhalieren (z. B. Dexamethason, Auxilosan, Pulmicort). Nach Hautkontakt: Unverzüglich mit reichlich Wasser und Seife abwaschen. Mindestens zehn Minuten nachspülen. Kontami- nierte Kleidung entfernen. Sofort Arzt hinzuziehen, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen. Spülen mit einer polyvalenten Lösung mit adsorbierendem Mitte, wirksam gegen ätzende Stoffe, welche die Ausbreitung stoppen und das Risiko von Folgeschäden verringern.
Nach Augenkontakt: Mindestens 15 Minuten bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich Wasser spülen. Sofort Augenarzt hinzuzie- hen. Spülen mit einer polyvalenten Lösung mit adsorbierendem Mitte, wirksam gegen ätzende Stoffe, wel- che die Ausbreitung stoppen und das Risiko von Folgeschäden verringern.
Nach Verschlucken: Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Mund ausspü- len. Viel Wasser trinken lassen (maximal 2 Trinkgläser). Kein Erbrechen auslösen. Sofort Arzt hinzuzie- hen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten. Deshalb ärztliche Überwachung min-destens 48 Stunden nach einem Unfall. Verätzungen der Haut und Schleimhäute, bei nicht direktem Kontakt Reizungen der Augen, Atemnot, Be-nommenheit. Siehe auch Abschnitt 11.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Cor-ticosteroid-Dosieraerosol zur Lungenödemprophylaxe inhalieren (z. B. Dexamethason, Auxilosan, Pulmi-cort).5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel
Kohlendioxid (CO2), Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wasser-
sprühstrahl bekämpfen. Die Substanz selbst brennt nicht. Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignet: Wasser nicht im Vollstrahl einsetzen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Kontakt mit Metallen können sich Stickstoffoxide und Wasserstoffgas bilden (Explosionsgefahr!). Die Entzündungstemperatur brennbarer Substanzen kann herabgesetzt werden. Bei Einatmen von Verbren-nungsprodukten können Symptome stark verzögert eintreten. Im Brandfall können entstehen: Stickstoffoxide (NOx, nitrose Gase).
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
5.4 Zusätzliche Hinweise
Löschwasser nicht in die Kanalisation/ Oberflächenwasser/ Grundwasser gelangen lassen. Brandrück-stände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
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Ersetzt Version 009 SALPETERSÄURE 25 + 33,7 + 53 % überarbeitet am: 31.05.2011 (für Salpetersäure 33,7% ersetzt es die Version 002) 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben. Sub-stanzkontakt vermeiden. Chemikalienschutzanzug tragen. Bei Einwirkung von Dämpfen/Aerosol Atem-schutz tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Löslichkeit in Wasser: vollständig.
Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Leck schließen, wenn ohne Gefährdung mög-lich. Nicht in Kanalisation, Grundwasser, Oberflächenwasser oder Erdreich gelangen lassen. Bei Kontami-nation sofort die zuständigen Behörden informieren. Mit viel Wasser verdünnen. Flächenmäßige Ausbrei-tung verhindern (z. B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Bei Auslaufen von größeren Mengen: Eindeichen und abpumpen. Neutralisationsmittel anwenden. Rest-mengen mit flüssigkeitsbindenden Materialien (trockene Erde, Sand, Vermiculit, Säure- oder Universal-binder oder gemahlenem Sandstein) aufnehmen und im geschlossenem Behälter gemäß Abschnitt 13 der Entsorgung zuführen. Neutralisieren, z.B. mit verd. Natronlauge oder durch Aufwerfen von Kalk, Kalk-sand oder Soda. Für ausreichend Lüftung sorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zur Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Hinweise zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Maßnahmen zum Schutz vor Brand und Explosionen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Die Substanz ist nicht entzündlich, Explosionsgefahr besteht jedoch bei Kontakt mit Metallen durch Bildung von Wasserstoff. Hinweise zum sicheren Umgang Säure- bzw. laugenbeständige Schutzkleidung tragen. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Be-hälter dicht geschlossen halten. Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Beim Umfüllen größerer Mengen ohne Absauganlage: Atemschutz tragen. Verschütten oder Versprühen in ge-schlossenen Räumen vermeiden. Aerosolbildung vermeiden. Am Arbeitsplatz Augenwaschflaschen und Wasseranschluss bereitstellen
Maßnahmen zur Verhinderung von Stäuben und Aerosolen: Arbeiten unter Abzug vornehmen.
Stoff nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden Hinweise auf dem Etikett beach-ten.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Nicht in Kanalisation,
Grundwasser, Oberflächenwasser oder Erdreich gelangen lassen.
Allgemeine Hygienemaßnahmen: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen
sind zu beachten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Kontaminierte Kleidung sofort aus-ziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Vorbeugender Hautschutz empfohlen. Notdusche, Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen oder schnupfen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglich- Angaben zu den Lagerbedingungen
Version 010 Sicherheitsdatenblatt
Ersetzt Version 009 SALPETERSÄURE 25 + 33,7 + 53 % überarbeitet am: 31.05.2011 (für Salpetersäure 33,7% ersetzt es die Version 002)
Behälter dicht verschlossen an einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze schüt- zen. Lichtgeschützt lagern. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Vor Verunreinigungen schützen. Anforderungen an Lagerräume und Behälter Nur Behälter verwenden, die speziell für den Stoff/das Produkt zugelassen sind. Säurebeständigen Fußbo- den vorsehen. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen lagern mit Alkalien (Laugen), brennbaren Stoffen, Metallen, Nahrungs-, Genuss- und Fut- termitteln. Lagerklasse VCI: 7.3 Spezifische Endanwendungen Branchen- und sektorspezifische Leitlinien
Außer den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Endanwendungen vorgesehen oder bekannt.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüs-
8.1 Zu überwachende Parameter
8.1.1Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland
Stoffname: Salpetersäure 53 / 33,7 / 25 %; CAS-Nr.: 7697-37-2
Keine Spitzenbegrenzung vorhanden. Siehe Anmerkung 16. Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt: Ab-weichungen bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.) Eine Begründung für die Ableitung eines gesundheitsbasierten AGW liegt nicht vor. Der Arbeitsplatzgrenzwert ist nur als Kurzzeitwert festgelegt. Die betriebli-che Überwachung soll durch messtechnische Mittelwertbildung über 15 Minuten erfolgen, z.B. durch eine 15 minütige Probenahme. Langfristige lokale Wirkungen, beim Einatmen: 1,3 mg/m³ Kurzzeitexposition, lokale Wirkungen, beim Einatmen: 2,6 mg/m³ Langfristige lokale Wirkungen, beim Einatmen: 0,65 mg/m³ Kurzzeitexposition, lokale Wirkungen, beim Einatmen: 1,3 mg/m³ Zusätzlicher Hinweis: Als Grundlage dienten die bei Erstellung gültigen Listen.
8.2Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Maßnahmen und die Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen ist die Art der Verwendung zu berücksichtigen.
8.2.1Geeignete technische Schutzmaßnahmen
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen. Waschge-legenheit am Arbeitsplatz vorsehen. Augenbrausen vorsehen. Standorte auffallend kennzeichnen.
8.2.2Individuelle Schutzmaßnahmen – persönliche Schutzausrüstung
Individuelle Schutz- und Hygienemaßnahmen – siehe Abschnitt 7.1
Augen- / Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille gemäß EN 166, Korbbrille (EN 166).
Version 010 Sicherheitsdatenblatt
Ersetzt Version 009 SALPETERSÄURE 25 + 33,7 + 53 % überarbeitet am: 31.05.2011 (für Salpetersäure 33,7% ersetzt es die Version 002) Hautschutz
Mit Handschuhen arbeiten. Vorbeugender Hautschutz empfohlen.
Handschutz - Handschuhe
Säurebeständige Schutzhandschuhe EN 374. Geeignete Materialien auch bei längerem direktem Kontakt (empfohlen Schutzindex 6, entsprechend > 480 Minuten Permeationszeit nach EN 374): Chloroprenkautschuk (CR), – 0,5 mm Schichtdicke Butylkautschuk (Butyl) – 0,7 mm Schichtdicke
Fluorelastomer (FKM), – 0,7 mm Schichtdicke Wert für die Permeation: Level ≥ 6 (EN 420)
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Quali-tätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Die Durchdringungszeit kann je nach Ausführung und Anwendungsbedingungen variieren. Die Haltbarkeitsdauer der gewählten Hand-schuhe muss größer sein als die beabsichtigte Gebrauchsdauer. Die genaue Durchbruchszeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Atemschutz
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umge-bungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Tragezeitbegrenzung beachten.
Gasfiltergerät für anorganische Gase/Dämpfe (z. B. EN 14387 TypB). Gasfilter Typ E (EN 141), Farbe gelb (saure anorganische Gase und Dämpfe z. B. SO2, HCl). Kombina-
tionsfilter für organische Dämpfe, saure Gase, SO2, Ammoniak, Typ ABEK (Farbe braun/grau/ gelb/
Körperschutz
Säurebeständige Schutzkleidung gemäß DIN-EN 346. Schutzschild.
Hitze- / Kälteschutz
Lagerung und natürliche Bedingungen für die Handhabung des Stoffes erfordern keinen Wärme- oder Kälteschutz.
8.2.3Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
In großen Mengen oder unverdünnt nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
-19 – ca. -5 °C (je nach Konzentration)
Siedebeginn und Siedebereich: ca. 105 - 118 °C (je nach Konzentration) Flammpunkt:
Entzündbarkeit (flüssig, gasförmig): Nicht anwendbar. untere Explosionsgrenze:
9,5 hPa bei 20 °C (53 %, Literaturangabe) 56 hPa bei 50 °C
Löslichkeit in Wasser: bei 20 °C: beliebig mischbar
log Pow: -2,3 (OECD-Richtlinie 107). Angabe zu Salpetersäure.
n-Octanol/Wasser: Selbstentzündungstemperatur:
Viskosität dynamisch: bei 20 °C: 2 mPas bei 53 % (Literaturangabe)
Version 010 Sicherheitsdatenblatt
Ersetzt Version 009 SALPETERSÄURE 25 + 33,7 + 53 % überarbeitet am: 31.05.2011 (für Salpetersäure 33,7% ersetzt es die Version 002)
9.2 Sonstige Angaben
Metallkorrosion vor allem durch oxidativen Angriff.
10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet wer-den. Reagiert heftig mit Alkalien. Metallkorrosion: Korrodiert Metalle in Gegenwart von Wasser oder Feuchtigkeit unter Bildung von ent-zündlichen Gasen (Wasserstoff). Korrodiert Metalle durch Oxidation unter Freisetzung von Stickstoffoxi-den.
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei Zugabe von Wasser tritt Erwärmung ein (Salpetersäure 53 %). Reaktionen und exotherme Reaktionen mit: Säuren, Laugen, Oxidationsmitteln, Wasser, Reduktionsmitteln, organischen Substanzen. Korrosiv gegenüber Metallen. Reaktion unter Bildung von Stickstoffoxiden und gegebenenfalls Wasser-stoff (Siehe 10.1). Reaktionen mit brennbaren Stoffen. Reaktionen mit Fetten, Ölen und weiteren organi-schen Verbindungen. In Mischung von konzentrierter Salpetersäure mit konzentrierter Schwefelsäure entsteht die so genannte Nitriersäure, die äußerst aggressiv insbesondere mit organischen Substanzen reagiert.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Hitze: Erwärmung führt zu Druckanstieg im Behälter (Berstgefahr).
10.5Unverträgliche Materialien
Basische Substanzen, Metalle, Metalloxide, brennbare, oxidierbare Substanzen, organische Substan-zen.
10.6Gefährliche Zersetzungsprodukte
Ätzende Gase/Dämpfe; Stickstoffoxide, Wasserstoff
10.7Weitere Informationen
Gefährliche Reaktionen können sehr heftig, teils explosionsartig verlaufen.
11. Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
akute Toxizität:
Akute Toxizität (LD 50) IDermal, Ratte:
Akute Toxizität (LC 50) Inhalativ, Ratte:
Akute Toxizität (LC 50) Inhalativ, Ratte:
Sehr giftig beim Einatmen. Einatmen von Aerosolen kann Verätzungen der Atemwege und Lungenschäden hervorrufen, Atemwegsbeschwerden, Atem-not. Einatmen der Zersetzungsprodukte kann zu Lungenödem führen.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verätzung Speiseröhre, Magen und Schleimhäute, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall. Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens.
Verursacht starke Verätzungen der Haut und der Schleimhäute.
Starke Ätzwirkung, Hornhautschäden. Gefahr ernster Augenschäden.
Version 010 Sicherheitsdatenblatt
Ersetzt Version 009 SALPETERSÄURE 25 + 33,7 + 53 % überarbeitet am: 31.05.2011 (für Salpetersäure 33,7% ersetzt es die Version 002)
Allgemeine Bemerkungen: Die Toxizität wird durch die Ätzwirkung bestimmt. Das Material schädigt folgende Organe: Lungen, Schleimhäute, obere Atemwege, Haut, Augen (Hornhaut, Linse), Zähne. Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Der Stoff zeigte an Bakterien keine erbgutverändernden Eigenschaften. Mögliche weitere Symptome: Augen: Schmerzen, Tränenfluss, Rötung. Gelbfärbung der Haut (Bilirubinreaktion), Schmerzen oder Reizung, Rötung, Blasenbildung. Gelber Ätzschorf. 12. Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität
Akute Toxizität: Fischtoxizität: - LC50 96 h: 72 mg/l (Gambusia affinis (Mosquitofisch, Koboldkärpfling)) 12,5 mg/l (Salmo gairdneri), pH-Wert 3,7 Daphnientoxizität: - EC50 48 h: 29 mg/l (Ceriodaphnia dubia), pH-Wert: 4,6 Auch in Verdünnung noch ätzend. Schädigende Wirkung durch pH-Verschiebung. Das Ergebnis bezieht sich auf die nicht neutralisierte Probe. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar. 12.3 Bioakkumulationspotenzial
Eine Anreicherung im Organismus ist nicht zu erwarten (log Pow < 1). 12.4 Mobilität im Boden
12.5Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung Nicht anwendbar für anorganische Stoffe. 12.6 Andere schädliche Wirkungen
Sonstige ökologische Hinweise: Verhalten in Umweltkompartimenten: Das Produkt ist eine Säure. Vor Einleiten eines Abwassers in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisa-tion erforderlich. Eine Bindung an die feste Bodenphase ist nicht zu erwarten. Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht in das Erdreich gelangen lassen. Darf nicht unverdünnt oder unneutralisiert ins Abwasser bzw. in Vorfluter geleitet werden. Schädigende Wirkung durch pH-Verschiebung. Ab pH 5 beginnt die toxische Wirkung auf Fische und Bakte-rien, stärker werdend mit sinkendem pH-Wert. Gefahr für Trinkwasser. Nitrate können zur Eutrophierung von Gewässern beitragen. Wassergefährdungsklasse: Siehe Abschnitt 15. Weitere quantitative Daten zur ökotoxischen Wirkung dieses Produkts liegen uns nicht vor.
13. Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung
Version 010 Sicherheitsdatenblatt
Ersetzt Version 009 SALPETERSÄURE 25 + 33,7 + 53 % überarbeitet am: 31.05.2011 (für Salpetersäure 33,7% ersetzt es die Version 002)
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationaler und regionaler Vor-schriften zu entsorgen. Wenn eine Verwertung nicht möglich ist, müssen Abfälle unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vor-
schriften entsorgt werden. Kleinmengen in Sammelbehälter für flüssige anorganische Rückstände geben. Sammelgefäße sind deutlich mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrenpiktogrammen und den H- und P-Sätzen zu versehen und dem zuständigen Entsorgungsbetrieb zu übergeben. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Der Abfallerzeuger ist für die richtige Verschlüsselung und Bezeichnung seiner Abfälle verantwortlich.
Behandlung verunreinigter Verpackungen Behälter vollständig entleeren. Dem Produkt entsprechend behandeln. Nicht kontaminierte und restent-
leerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungs- und/oder Neutralisationsmitteln.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen einschlägige EU- oder sonstige Bestimmungen 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID und GGVSEB (grenzüberschreitend/Inland): ADR/RID-GGVS/E Klasse: Seeschiffstransport IMDG/GGVSee: IMDG/GGVSee-Klasse: Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR: ICAO/IATA-Klasse:
Transport/weitere Angaben: Vor Lichteinwirkung und Hitze schützen. 15. Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschrif- ten für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften, BRD, z.B. Wassergefährdungsklasse
WGK 1 - schwach wassergefährdend (Einstufung nach VwVwS, Stoff-Nr. 414)
Technische Anleitung Luft
Version 010 Sicherheitsdatenblatt
Ersetzt Version 009 SALPETERSÄURE 25 + 33,7 + 53 % überarbeitet am: 31.05.2011 (für Salpetersäure 33,7% ersetzt es die Version 002) TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten Schulungshinweise: Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen anhand der TRGS 555. Die Unterweisungen müssen vor Beschäftigungsbeginn und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.Vorschriften – EG-Mitgliedstaaten
Verordnung 1272/2008/EG (CLP/GHS) sowie Nachträge, Richtlinien RL 67/548/EWG (Stoffe) und 1999/45/EG (Zubereitungen),
Verordnung 1907/2007/EG (REACh) sowie Nachträge, Nachträge: Verordnungen 453/2010/EG (zu REACh), 790/2009/EG und 286/2011/EG (zu GHS/CLP), Abfallrichtlinie 2008/98/EG.
Weitere relevante Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) und der Mutter-schutzrichtlinienverordnung (für werdende und stillende Mütter) beachten.
Merkblatt BG BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“ (M051) BGI 591 „Salpetersäure, Stickstoffoxide, Nitrose Gase“ (M 014)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. 16. Sonstige Angaben Änderungen: wichtige Änderungen sind durch Kursivschrift gekennzeichnet Änderungen gegenüber der letzten Version
- Anpassung an Verordnung (EU) Nr. 453/2010
- Abschnitt 14: Meerwassergefährdung ergänzt. Gefahrgutsymbole eingefügt. - Abschnitt 15: Schulungshinweise ergänzt - Abschnitt 16: S-Sätze. - Allgemeine Überarbeitung
Änderungen gegenüber der Version 007:
- Anpassung gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- Abschnitt 2 + 15: - Abschnitt 8: Überarbeitung AGW - Abschnitt 14: Tunnelcode
Änderungen gegenüber der Version 006:
- Anpassung gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- Abschnitt 1: Ergänzung Auskunftgebender Bereich mit Email-Adresse - Abschnitt 2 + 3: Wechsel der Abschnitte 2 + 3 gemäß REACH-VO - Abschnitt 8: EU-Grenzwerte, DFG-Angabe, TRGS 900: AGW ersetzt MAK, Spitzenbegrenzung
Änderungen gegenüber der Version 005:
- EG-Richtlinie in der Kopfzeile: Ergänzung mit „in der Fassung 2001/58/EG“ - Abschnitt 8: Handschutz (Richtlinie 2001/58/EG)
Änderungen gegenüber der Version 003:
- Abschnitt 14: ADR/RID: Verpackungsgruppe
- Abschnitt 15: Betriebssicherheitsverordnung, ehemalige VbF
- Abschnitt 16: R-Sätze (Richtlinie 2001/58/EG)
Änderungen gegenüber der Version 002:
Version 010 Sicherheitsdatenblatt
Ersetzt Version 009 SALPETERSÄURE 25 + 33,7 + 53 % überarbeitet am: 31.05.2011 (für Salpetersäure 33,7% ersetzt es die Version 002)
- Abschnitt 15: WgK 1 unverändert, aber neu nach VwVwS.
Abkürzungen: Maximale Arbeitplatzkonzentration persistent, bioakkumulierbar, toxisch sehr persistent, sehr bioakkumulierbar) In diesem Sicherheitsdatenblatt sind nach unserem Wissen keine weiteren dem gewerblichen Anwender wenig oder unbekannten Abkürzungen verwendet worden. Literaturangaben und Datenquellen Informationen des Vorlieferanten, GESTIS Stoffdatenbank Wortlaut der R-Sätze, Gefahrenhinweise, Sicherheitsratschläge und/oder Sicherheitshin- weise auf die in Abschnitt 2 bis 15 Bezug genommen wird Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und Nachträge:
H290: . Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Wortlaut sämtlicher den Gefahrenhinweisen dieses Stoffes zugeordneten Sicherheitshinweise ge- mäß VO (EG) 1272/2008 und Nachträgen:
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren. P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264: Nach Gebrauch (zu waschende Körperteile vom Hersteller anzugeben) gründlich waschen. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränk-
ten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P304 + P340: BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das
P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P321: Gezielte Behandlung (siehe . auf diesem Kennzeichnungsetikett). P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P390: Verschüttete Mengen aufnehmen um Materialschäden zu vermeiden. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P406: In korrosionsbeständigem Behälter oder in Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung auf-
P501: Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG und Nachträge: Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich das Etikett vorzeigen). Weitere Informationen
Version 010 Sicherheitsdatenblatt
Ersetzt Version 009 SALPETERSÄURE 25 + 33,7 + 53 % überarbeitet am: 31.05.2011 (für Salpetersäure 33,7% ersetzt es die Version 002) Allgemeine Hinweise: Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Pro- dukt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stel en je- doch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechts- verhältnis. Die aktuellen Fassungen unserer Sicherheitsdatenblätterfinden Sie im Internet:
www.hedinger.de Die Expositionsszenarien finden Sie, falls bereits verfügbar, als eigenes Dokument unter: www.hedinger.de/de/apotheken/expositionsszenarien
Most drugs have a brand name and a generic name. Both names are listed in this chart. Generic drugs usually work as well as the brand name versions and are less expensive. You may want to talk with your healthcare provider about prescribing generic drugs for you. Your pharmacist can also give you information about specific generic drugs. Inhaled Corticosteroids GENERIC NAME BRAND NAME
False Positives Caldecon - false positive for Amphetamines, Morphine (Ref: 1, 2, 7,) Capital and Codeine Oral Solution - false positive for Opioids (Ref: 3, 18) Captagon® metabolizes to amphetamine (Ref: 18) Cathne - false positives for Amphetamines, Meth and Ecstasy (MDMA) (Ref: 3, What is a false positive? It is a test result that is returned when a substance tests positive for another c