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Nr. 78 | Mittwoch, 10. Juli 2013
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TOP-ThemA
wurden die Siemens-Altaktionäre schlicht „zwangsbeglückt“: Für zehn Siemens-Aktien gab es je eine Osram-Aktie oben- Generika – Erstmals Geldbußen wegen drauf. Osram gelang damit der langersehnte Sprung an die verzögerter Markteinführung verhängt Börse, am ersten Handelstag (8.7.) gehörte der Leuchtmittel- hersteller gar für einen Tag zum Kreis der DAX-Unternehmen.
Bei der Abspaltung vom Siemens-Konzern wurde Osram von WeTTbeWeRbsRechT Die eU-Kommission verhängte am der Sozietät hengeler mueller begleitet, tätig war ein Team
19.6.13 in dem Kartellverfahren „Citalopram“ (Az.: COMP/39226) um die Partner Torsten busch (Kapitalmarktrecht, Frankfurt),
erstmalig Geldbußen wegen Verzögerung der Markteinführung simon Patrick Link, Jochen Vetter (beide München), carsten
von Generika gegen den Originalhersteller Lundbeck in Höhe schapmann (Düsseldorf) sowie stefan Richter (Berlin, alle
von 93,8 Mio. Euro und gegen vier Generikahersteller in Höhe Gesellschaftsrecht). Die beim Börsengang beteiligten Banken
von insgesamt 52,2 Mio. Euro. Nach Ansicht der Kommission deutsche bank, goldman sachs, Ubs, berenberg bank und
hatte Lundbeck im Jahr 2002 mit den Generikaherstellern commerzbank mandatierten ein Team der Sozietät Linkla-
vereinbart, dass diese die Markteinführung günstigerer, ge-
ters um die Partner herbert harrer und marco g. carbonare
nerischer Versionen seines Blockbusters Citalopram (Wirkstoff (beide Capital Markets, Frankfurt).
für Antidepressiva) „verzögern“. Nachdem das Erzeugnispatent Osram-Vorstandschef Wolfgang dehen verspricht sich nach
für das Citalopram-Molekül 2003 abgelaufen war, hätten, so der Abspaltung mehr Freiheit bei Investitionsentscheidungen.
die Kommission, die Generikahersteller die Möglichkeit gehabt, Ähnlich wie Siemens hatte auch der Chemiekonzern bayer
generische Versionen von Citalopram zu verkaufen, ohne seine ungeliebte Tochter Lanxess an die Börse gebracht. Dass
(weiterhin bestehende Verfahrens-)Patente von Lundbeck zu Osram allerdings ein ähnlicher Erfolg wie Lanxess vergönnt
verletzen. Einer der Wettbewerber hatte sogar schon mit dem sein wird, halten Marktbeobachter für unwahrscheinlich.
Verkauf seiner generischen Version von Citalopram begonnen. Realistischer als eine reguläre Aufnahme in den deutschen
Da jedoch Lundbeck für den Verzicht des Markteintritts viel Leitindex erscheint da schon eine Notierung im MDAX.
Geld, den Aufkauf der Generika-Bestände (um diese dann zu vernichten) und die Zusage von Gewinngarantien in einer Ver-triebsvereinbarung bot, sahen die betroffenen Generikaher- steller letztlich von einem Markteinstieg ab. Im Endergebnis Bank bei erster „Formosa-Anleihe“ zahlte Lundbeck damit den Generikaherstellern viele Millionen
Euro für die Verzögerung des Markteintritts. In Fachkreisen VOLUmeN bei 1,1 mRd. ReNmiNbi Ein Team der Sozietät
werden solche Vereinbarungen daher auch als „pay-for-delay“ Allen & Overy um die Partner Walter son (Hongkong) und Kai
oder „reverse-patent-settlements“ bezeichnet.
schaffelhuber (Frankfurt, beide Kapitalmarktrecht) hat die
Nach Ansicht der Kommission schließen solche Verein- deutsche bank bei der Begebung ihrer ersten in chinesischen
barungen potenzielle Wettbewerber aus und stellen damit Renminbi denominierten Anleihe in Taiwan beraten. Die Deut-
einen schweren Verstoß gegen das Kartellverbot dar – zum sche Bank ist zudem das erste internationale Finanzinstitut,
Schaden von Patienten und Krankenkassen, die infolge des das eine sogenannte Formosa-Anleihe – eine in Taiwan bege-
verzögerten Markteintritts der Generika länger auf das bene Anleihe in Fremdwährung – emittiert hat. Der Bond wird
teurere Originalpräparat Citalopram angewiesen waren. an der greTai-börse in Taiwan gelistet, wodurch taiwanesische
„Trotz dieser Entscheidung herrscht nach wie vor Rechtsun-
Privatanleger direkt in die Anleihe investieren können. Der sicherheit“, so Ute Zinsmeister, Partnerin bei Ashurst: Zum Renminbi-Anleihemarkt in Taiwan befindet sich derzeit noch
einen sei nicht klar, unter welchen Voraussetzungen Parteien im Entstehungsstadium, nachdem Taipeh und Peking Anfang
einen kartellrechtskonformen Patentvergleich abschließen des Jahres formell ein direktes Yuan-Clearingsystem etabliert
können. Es bleibe daher zu hoffen, dass die Kommission hatten. Taiwan ist nach Hongkong und Macau das dritte Land,
hierzu in ihren ausstehenden Entscheidungen zu drei ähnlich das eine derartige Vereinbarung mit China getroffen hat. ■
gelagerten Fällen Stellung nimmt. Zum anderen kündigte
Lundbeck bereits rechtliche Schritte gegen die Entschei-
dung an. „Bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage sollten Haniel bringt Takkt-Anteile bei
Unternehmen beim Abschluss von Patentvergleichen daher institutionellen Anlegern unter
vorsichtig sein“, rät die Kartellrechtsexpertin. schULdeNAbbAU gehT WeiTeR Die Franz haniel & cie.
hat am 27.6.13 nach einem mehrtägigen Bookbuilding 13,4 Mio. Aktien der Versandhandelstochter Takkt, einschließ-
lich einer Mehrzuteilungs-/Greenshoe-Option von bis zu 1,2
LiNKLATeRs UNd heNgeLeR mUeLLeR mANdATieRT Weil Mio. Aktien, hauptsächlich bei institutionellen Investoren im
dem Technologiekonzern siemens ein klassischer Verkauf sei-
In- und Ausland platziert. Beraten wurde Haniel dabei von ner Tochter Osram an der Börse wenig aussichtsreich erschien, der Düsseldorfer Kanzlei glade michel Wirtz, tätig waren die
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Partner Andreas merkner und marco sustmann. Die Sozietät christian cascante (Stuttgart, alle Corporate/M & A) sowie
hogan Lovells begleitete in diesem Zusammenhang morgan maximilian von Rom (Finance, Frankfurt). Die Steinway-Kla-
stanley als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner viere und -Flügel werden neben dem Hauptsitz in New York
sowie Joh. berenberg, gossler & co. Kg als Joint Bookrun-
und am Traditionsstandort in Hamburg gefertigt. ner mit einem Team unter Federführung der Partner michael
schlitt
und susanne schäfer sowie Counsel christian Ries
ALLe s, WA s RechT is T
(alle Corporate/Capital Markets, Frankfurt). Inhouse waren
zudem Kai göhring (Morgan Stanley) sowie marc gei und
Kommunale Holding-Gesellschaften müssen laut einer Ent- moriz musinowski (beiden Berenberg) eingebunden.
scheidung des Oberlandesgerichts düsseldorf vom 4.7.13
Mit der Abschmelzung der Takkt-Beteiligung auf 50,01% nicht grundsätzlich einen paritätisch besetzten Aufsichts- setzt Haniel seinen vergangenen Herbst eingeschlagenen Weg rat bilden. Voraussetzung ist jedoch, dass die gesetzliche
der Portfolioanpassung fort, um die Nettofinanzverschuldung Vermutung, dass bei einer Struktur mit einem herrschenden
auf Holding-Ebene zu reduzieren. Aus dem gleichen Grund Unternehmen die weiteren Unternehmen einen „von oben ge-
hatte Haniel seine Beteiligungen an celesio und metro führten“ Konzern bilden, widerlegt ist. Im konkreten Fall ging
bereits auf 50,01% bzw. 30,01% zurückgefahren.
es um die bielefelder beteiligungs- und Vermögensverwal-
tungs-gmbh (bbVg),
die sämtliche Anteile der stadtwerke
bielefeld gmbh

Simmons & Simmons berät Ferrostaal hält, selbst aber nur über sechs eigene Mit- arbeiter verfügt. Der Betriebsrat vertrat die Auffassung, dass die mehr als 2 000 Mitarbeiter der Stadtwerke der BBVG als herrschendem Unternehmen zuzurechnen seien. Eigentliche PARTNeRschAFT miT dUisbURgeR hAFeNbeTReibeR Ein Entscheidungsträgerin bei beiden Gesellschaften sei zwar die
Team der Sozietät simmons & simmons um Partner michael stadt bielefeld. Da diese aber als Körperschaft des öffent-
bormann (Gesellschaftsrecht/M & A, Düsseldorf) hat den welt-
lichen Rechts nach den aktienrechtlichen Vorschriften nicht weit tätigen Industriedienstleister Ferrostaal bei der Grün-
mitbestimmungspflichtig sei, müsse der paritätisch besetzte dung eines Joint Ventures mit dem Logistikdienstleister und Aufsichtsrat „eine Ebene tiefer“, nämlich bei der BBVG, ange-
Betreiber des Duisburger Hafens duisport begleitet. Die neu siedelt werden. Durch die damit gebotene Berücksichtigung
errichtete Gesellschaft iPs integrated Project services mit der Mitarbeiter der Bielefelder Stadtwerke erreiche die BBVG
Sitz in Duisburg soll künftig weltweit Speditionsleistungen eine Arbeitnehmeranzahl, bei der ein je zur Hälfte aus Arbeit-
für Industrieprojekte übernehmen, wobei der Schwerpunkt auf nehmer- und Arbeitgebervertretern bestehender Aufsichtsrat
Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, insbesondere gebildet werden müsse. Die BBVG argumentierte dagegen, als
für das Anlagengeschäft der Ferrostaal-Gruppe, liegen soll.
Holding- und Beteiligungsgesellschaft keinerlei Leitungsmacht An dem neuen Gemeinschaftsunternehmen sind Ferrostaal über die Stadtwerke auszuüben. Dieser Argumentationslinie und duisport zu jeweils 50% beteiligt. duisport-Vorstandschef schloss sich auch das OLG Düsseldorf an und verneinte die
erich staake bezeichnete die Gründung des Joint Ventures als Notwendigkeit der Bildung eines paritätisch besetzten Gre-
weiteres wichtiges Standbein sowohl für den Hafenbetreiber miums. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: I-26 W 13/08 [AktE]).
als auch für die gesamte Logistikregion Rhein-Ruhr. Klaus
Lesker,
Geschäftsführer der Ferrostaal GmbH, lobte duisport
Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht als idealen Partner für individuelle Logistiklösungen und die angehoben. Der Finanzausschuss des deutschen bundestags
durch die Zusammenarbeit entstehenden Synergien.
lehnte mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP am 26.6.13 ei-
nen entsprechenden Gesetzentwurf des bundesrats, der eine
Verlängerung der Verjährungsfristen für alle Straftaten auf zehn Jahre gefordert hatte, ab (BT-Drs.: 17/13664). In seiner Begründung hatte der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dominierte Bundesrat u. a. darauf hingewiesen, dass in nicht gLeiss LUTZ ZU deUTschem RechT beRATeNd TäTig Der besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung die Steuer-
Musikinstrumentehersteller steinway musical instruments festsetzungsverjährung i. d. R. zehn Jahre, die Strafverfol-
– vor allem bekannt durch Flügel und Klavier der Marke „Stein-
gungsverjährung jedoch nur fünf Jahre betrage. Nicht zuletzt way & Sons“ – bekommt mit dem US-Finanzinvestor Kohlberg mit Blick auf die zahlreichen seit 2010 aufgedeckten Steuer-
& company einen neuen Eigentümer. Kohlberg bietet rund 438 hinterziehungsfälle sollten aber alle Steuerstraftaten möglichst
Mio. US-Dollar für das in den USA börsennotierte Unternehmen, gleichlang strafrechtlich geahndet werden können, so die Län-
das Steinway-Management hat diesem Angebot bereits zuge-
derkammer. Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte dagegen mit stimmt. Federführend begleitete die US-Kanzlei Ropes & gray der allgemeinen strafrechtlichen Verjährung von fünf Jahren.
die Transaktion, für sämtliche deutschen Aspekte des Kaufs Würde nun in allen Fällen von Steuerhinterziehung die Verjäh-
mandatierte Kohlberg ein Team der Sozietät gleiss Lutz um rungsfrist erhöht, so ein Sprecher, sei dies ein Wertungswider-
die Partner Ralf morshäuser, Jan balssen (beide München), spruch und ein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit.
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EU-Kommission will Kartellopfer besser schützen KARTeLLRechT die eU-Kommission möchte Opfern von Kartellverstößen helfen, leichter schadenersatz zu erlan-
gen. Anfang Juni hat sie einen entsprechenden Richtlinienentwurf verabschiedet. Zudem sollen die mitgliedstaaten
Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes wie sammelklagen einführen. damit könnte das schadenersatzrisiko für
Unternehmen weiter wachsen, wie maxim Kleine und silvanne helle, Partner der sozietät Oppenhoff, erläutern.

Nur in 25% aller Kartellverfahren, in denen die eU-Kommission
Kronzeugen
in den vergangenen sieben Jahren Bußgeldentscheidungen Der erlassen hat, haben die Opfer der Kartelle anschließend Scha- denersatz von den Kartellanten verlangt. Die Chancen auf Akteneinsicht in Kron-Entschädigung sind in erheblichem Maße davon abhängig, in zeugenunterlagen und welchem Mitgliedstaat sie ansässig sind, da sich die prozess- rechtlichen Vorschriften stark unterscheiden. Eine Richtlinie über Bußgelder – und würde in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden. Auch in beschneidet damit maxim Kleine und silvanne helle
Deutschland fordern Unternehmen, die Kartellopfer wurden, deutlich das nach der Oppenhoff & Partnerbislang nur unregelmäßig Schadenersatz; in den wenigen Ver- fahren kommt es oft zu einem Vergleich.
in Deutschland geltende Akteneinsichtsrecht in Unterlagen von Kartellbehörden. Nach der Strafprozessordnung hat ein Ge- beweiserleichterung im deutschen Recht
schädigter dieses Recht, soweit er ein berechtigtes Interesse Der Richtlinienentwurf bestimmt u. a. eine Beweisregelung, darlegen kann. Tatsächlich gewähren die deutschen Gerichte die für das deutsche Recht eine erhebliche Erleichterung für gegenwärtig diesen Anspruch nicht, um die Kronzeugenpro-die Geschädigten bedeutet. Mitgliedstaaten müssen danach gramme zu schützen. Sie liegen damit auf einer Linie mit dem gewährleisten, dass ihre Gerichte unter bestimmten Voraus- bundeskartellamt, der EU-Kommission und dem europä-
setzungen die Offenlegung von Beweismitteln durch Beklagte ischen gerichtshof (eugh). Die Richtlinie würde den deut-
oder Dritte anordnen können. Voraussetzungen: Ein Kläger schen Gesetzgeber jedenfalls zwingen, eine – ohnehin überfäl-
hat mit zumutbarem Aufwand Tatsachen dargelegt, aus de-
lige – gesetzliche Grundlage für die gegenwärtig praktizierte nen sich plausible Gründe für einen Verdacht ergeben, dass Einschränkung des in der Strafprozessordnung vorgesehenen er durch eine Zuwiderhandlung des Beklagten gegen euro- Akteneinsichtsrechts zu schaffen. Ob es aber erforderlich ist, päisches Kartellrecht verursachte Schäden erlitten hat. Die den Kronzeugen im Verhältnis zu den Geschädigten besser zu
Offenlegung von Beweismitteln soll verhältnismäßig sein; bei stellen als andere Kartellanten, erscheint fraglich.
der Abwägung sind die Wahrscheinlichkeit des Kartellrechts-
verstoßes, der Umfang und die Kosten der Offenlegung, die erfolgschancen zweifelhaft
Vertraulichkeit der offenzulegenden Beweismittel sowie die Die EU erhofft sich indes von einem weitergehenden Schutz
Spezifizierung des Antrags zu berücksichtigen. Vertrauliche In-
von Kronzeugen eine unveränderte Bereitschaft zu „Selbst- formationen sollen geschützt werden, gesetzliche Privilegien anzeigen“ und damit weiter viele offengelegte Kartelle. Der und sonstiges Recht, das die Offenlegung von Beweismitteln Richtlinienentwurf beschränkt deshalb auch die gesamt-verhindert, soll wirksam bleiben. Wenngleich sich die Kommis- schuldnerische Haftung von Kronzeugen. Sie sollen nicht sion um eine Wahrung der Verhältnismäßigkeitsregeln bemüht, dem Risiko ausgesetzt werden, regelmäßig als erste verklagt ähnelt der Vorschlag stark der aus dem angelsächsischen Recht zu werden, weil gegen sie als erstes eine rechtskräftige Ent-bekannten „Discovery“-Regelung. Der Richtlinienentwurf geht scheidung verhängt werden kann. Schließlich lässt die Kom-erheblich weiter als die im deutschen Prozessrecht bisher be- mission auch die bereits vom bundesgerichtshof anerkannte
kannte sogenannte „Sphären-Theorie“, wonach der Prozess- Schadenabwälzung zu – der beklagte Kartellant kann sich gegner nur unter strengeren Voraussetzungen zur Herausgabe danach wirksam mit dem Argument wehren, dass der Kläger von Beweismitteln verpflichtet werden kann.
den kartellbedingten Preisaufschlag an die eigenen Kunden Mit einer solchen Regelung wäre indes das derzeit größ- te Problem bei Klagen auf Schadenersatz wegen Verstößen Im Ergebnis hat die Kommission mit ihrem Entwurf einen gegen das Kartellrecht zu lösen: der Beweis über die Scha- langen Schritt in Sachen Kartellschadenersatz getan. Nicht denhöhe. Grundsätzlich hat nur der kartellierende Herstel- zuletzt wegen der Vorschläge zur Offenlegung von Dokumenten ler bzw. Händler die erforderlichen Informationen, um die bleibt aber abzuwarten, ob die Richtlinie in der jetzt vorge-Schäden seiner Abnehmer zu bestimmen; nur aufgrund sei- schlagenen Fassung tatsächlich Erfolgschancen haben wird. ■ ner Dokumentation kann durch eine Vergleichsbetrachtung festgestellt werden, welche Schäden seinen Abnehmern Weitere Informationen zu Oppenhoff & Partner finden
@ Sie unter
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ner süßmann als Salary Partner zur Praxisgruppe Bank-, Finanz-,
und Kapitalmarktrecht unter Leitung des Münchener Partners dirk
Tuttlies. Süßmann kommt von hogan Lovells, wo er Unternehmen
und Banken vor allem bei Börsengängen und Kapitalerhöhungen
beraten hat. Vor seiner Tätigkeit bei Hogan Lovells war Süßmann
URhebeRRechT Die Fragen rund um das Thema „ge-
u. a. bei der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse und
brauchte Software“ gehörten zu den umstrittensten des Ur- der bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (baFin)
heberrechts. Die juristische Literatur hat ganze Bibliotheken tätig. + + + Zum 1.8.13 verzeichnet die Sozietät dLA Piper einen
gefüllt, dutzende Male haben sich deutsche Gerichte damit Neuzugang für die Steuerrechtspraxis. Konrad Rohde wechselt von
befasst. Zuletzt liberalisierte der europäische gerichtshof der Kanzlei berger, steck & Kollegen und wird künftig vom Frank-
(eugh) in einer in Deutschland viel kritisierten Entscheidung furter Büro aus auch die Leitung der Praxisgruppe übernehmen.
den Handel mit gebrauchter Software, ließ aber viele Fragen Seine Schwerpunkte liegen u. a. in der Gestaltung steueroptimierter
unbeantwortet. Mit Spannung wird daher die am 17.7.13 statt-
Finanzierungen und der steuerlichen Betreuung von Unternehmens- findende mündliche Verhandlung vor dem bundesgerichtshof käufen. Mit Rohde wechseln auch die Associates gitta gehring,
(bgh)
erwartet.
Astrid Nowakowski und björn enders. + + + Mit Wirkung zum
Jahrelang hatten sich der Softwarehersteller Oracle und 1.7.13 hat die Sozietät baker & mcKenzie weltweit 71 neue Part-
der Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft darüber gestritten, ner ernannt, zwei davon in Deutschland. Namentlich sind dies
ob Oracle-Software gebraucht weiterverkauft werden darf – christoph becker (Tax, Frankfurt) und daniel Krone (IT, München).
bis der BGH dem EuGH den Fall zur Klärung von drei grund-
Daneben verzeichnet die Sozietät mit Norbert mückl einen Neuzu-
sätzlichen Fragen vorgelegt hat. Die Luxemburger Richter gang für die Steuerrechtspraxis in Frankfurt und München. Mückl
kamen unter Auslegung der europäischen Software-Richtlinie wechselte zum 1.7.13 von shearman & sterling.
2009/24/EG zu dem Ergebnis, dass der Weitervertrieb von
gebrauchter Software zulässig ist – und zwar unabhängig
sO gehT e s Wei TeR
davon, ob die Software ursprünglich auf einer CD gekauft wurde oder von der Herstellerwebsite heruntergeladen werden Dürfen Versicherungen mit ihren Kunden bei Abschluss ei- konnte (s. a. PLATOW Recht v. 11.7.12). Voraussetzung sei, ner fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung eine
dass der Hersteller dem Erstkäufer gegen eine angemessene gesonderte, nicht vorzeitig kündbare Kostenausgleichsverein-
Vergütung eine zeitlich unbeschränkte Lizenz eingeräumt barung treffen? Mit dieser Frage befasst sich der bundesge-
hat. Das schließt die Weitergabe kostenloser Testversionen, richtshof (bgh) am 17.7.13 (Az.: IV ZR 319/12). Ein Versicherer
gemieteter Software und von Cloud-Lizenzen aus. Weitere hatte dem nun gegen ihn klagenden Versicherungsnehmer eine
Einschränkungen hat der EuGH bei der Aufspaltung von Volu-
Rentenversicherung angeboten. Das Antragsformular bestand aus dem Versicherungsvertrag und einer Kostenausgleichsver- Unabhängig von der Entscheidung des BGH im Oracle-Ver- einbarung. Nach dieser sollte der Kläger in 48 Monatsraten fahren birgt der Erwerb „gebrauchter“ Software auch wirt- einen bestimmten Betrag für Abschluss- und Einrichtungsko- schaftliche und rechtliche Risiken. Zuverlässiger Support sten an den Versicherer zahlen – und zwar auch dann, wenn und regelmäßige Updates sind in der Regel Kaufkriterien für der Versicherungsvertrag vorzeitig aufgelöst wird. Tatsächlich Softwarekäufer, für Second-Hand-Software ist dies jedoch wurde der Vertrag nach 15 Monaten beitragsfrei gestellt. Die nicht ohne Weiteres gegeben. „Softwarehersteller sind nicht Zahlungen aus der Kostenausgleichsvereinbarung forderte die verpflichtet, mit dem Erwerber der gebrauchten Software ei- Versicherung aber weiter ein. In der Klage trägt der Versi- nen Wartungsvertrag abzuschließen“, erläutert Rechtsanwalt cherte insbesondere vor, die Kostenausgleichsvereinbarung
Oliver Wolff-Rojczyk von FPs Rechtsanwälte & Notare. Zu-
sei nicht transparent und nicht mit der gesetzlichen Regelung dem liegt der Nachweis für die legale Nutzung der installierten zum Rückkaufswert vereinbar. In den ersten beiden Instanzen Software weiterhin allein in der Verantwortung des Anwenders. jedoch ohne Erfolg. „Nach § 169 Versicherungsvertragsgesetz Er muss jederzeit belegen können, dass die von ihm genutzte darf der Versicherer nur dann einen Abzug vom Rückkaufs-Software tatsächlich vom Hersteller lizenziert wurde. „Jeder wert einbehalten, wenn dieser Betrag vereinbart, beziffert und Käufer sollte daher beim Erwerb gebrauchter Software die Her- angemessen ist“, erläutert Arndt Tetzlaff, Partner bei sKW
kunft und Gültigkeit der angebotenen Lizenzen genau prüfen. schwarz. Noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten
Dazu sollte er sich vom Gebrauchtsoftwarehändler den ur-
dürfen nach dem Gesetz gar nicht abgezogen werden. „Der BGH sprünglichen Lizenzvertrag zwischen dem Hersteller und Erst- muss nun klären, ob dies auch auf Kostenausgleichsverein- erwerber der Lizenzen vorlegen lassen“, rät Wolff-Rojczyk. ■ barungen anwendbar ist. Wenn dem Versicherten tatsächlich nicht hinreichend klargemacht wird, dass er nicht nur Gefahr läuft, insgesamt mehr als den Rückkaufwert an den Versicherer TR ANsFeRmARK T
gezahlt zu haben, sondern dass er darüber hinaus bei einer Die Sozietät beiten burkhardt verstärkt sich am Standort Frankfurt
frühen Kündigung auf offenen Schulden sitzen bleibt, läge mit einem weiteren Kapitalmarktrechtler. Zum 15.7.13 wechselt Rai-
wohl ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor.“

Source: http://www.platow.de/spmblob/4551800/data/platow-recht-ausgabe-vom-10072013.pdf

Microsoft word - mt state protocols drugs.doc

(Adenocard) Conversion of paroxysmal supraventricular tachycardia to sinus rhythm. Adenosine slows conduction through the AV node and can interrupt reentry pathways. INDICATIONS CONTRAINDICATIONS • Second or third-degree AV block, Sick Sinus Syndrome unless patient with a functional artificial pacemaker. • Adenosine is ineffective in converting atrial flutter, atrial fibrillati

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Virginia Cooperative Extension PUBLICATION 354-312 Three-prong American ginseng plant. Producing and Marketing Wild Simulated Ginseng in Forest and Agroforestry Systems Introduction other hand, wild ginseng sells for over $300 a pound andthe market demand in Asia for wild roots is practicallyAmerican ginseng ( Panax quinquefolium , Araliaceaefamily) is a familiar plant t

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