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Parkvillen am Kickerlingsberg“
Ehrensteinstraße 3 - 5 / Lumumbastraße 25

Ausstattungsbeschreibung
1.
ANSCHLÜSSE:
Die Versorgung mit Fernwärme, Wasser, elektrischen Strom, Telefon
und Breitbandkabel erfolgt zentral über das öffentliche Netz und für
jedes Haus separat.
2. ABWASSER:
Die Schmutzwässer werden ebenso wie die Oberflächen- und Dachwässer mittels Schall entkoppelten Hauskanals in PVC-, bzw. in der Garage und Außenanlage in Gussrohren über das Mischsystem in das öffentliche Kanalsystem abgeführt. Baugrube und Gründung:
Die Gründung erfolgt als Flachgründung.
Betonfundamentplatte laut statischer Erfordernis in WU-Beton.
Fundamenterder laut DIN-Vorschrift im Fundament verlegt, bis
Oberkante Gelände hochgeführt, bzw. als Anschlussfahne in den
Hausanschlussraum verlegt.
Gefälleausbildung in der Bodenplatte von ca. 2 % und Waserableitung
in Sammelrinnen.
3.2. Kellerwände:
Die tragenden Kelleraußenwände werden in WU-Beton schalungsrauh, Oberfläche ohne Nachbehandlung und ohne Vormauerung ausgeführt. Umlaufend um die einzelnen Häuser wird eine Perimeterdämmung bis 1m unter Niveau nach Angabe des Bauphysikers angebracht. Die Kellerinnenwände werden nach statischen Erfordernissen in Stahlbetonbauweise, sonst in Kalksandstein ausgeführt. Die Kellerlichtschächte werden aus Stahlbeton mit feuerverzinkten Rosten hergestellt. Sämtliche tragenden Teile werden nach statischer Berechnung gemäß einschlägiger DIN-Norm bemessen. Beton und Stahlbetonarbeiten erfolgen nach DIN 18331. Kelleraußenwände aus Sichtbeton einfacher Kategorie oder gestrichen. Maurerarbeiten erfolgen nach DIN 18330. Die Maurerarbeiten für tragenden Bauteile sowie aller Technik- und Abstellräume werden gemäß statischen Erfordernissen aus Kalksandstein ausgeführt. Tragende Wände aus KSV/KSL d= 11,5 bis 24,0 cm 3.3 Kellerdecke:
Die Decke besteht aus Stahlbeton. Im überbauten Bereich wird die Kellerdecke nach Angabe des Bauphysikers gedämmt. Der nicht überbaute Bereich bleibt schalungsrauh und wird gestrichen. Statik: Decke über der Garage ist für Fahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Flächen befahrbar. Außenwände und -verkleidung:
Die Außenwände aus Stahlbeton erhalten eine Wärmedämmung nach
Vorgaben des Wärmeschutznachweises sowie eine hinterlüftete und
vorgehängte Verblendung.
3.5 Zwischenwände:
Wohnungstrennwände werden in Stahlbeton, nach den Vorgaben des Statikers erstellt. Nicht tragende Innenwände werden aus Gipsdielen oder Gipskartonständerwänden mit malerfertiger Oberfläche ausgeführt. 3.6. Decken:
Alle Geschossdecken werden in Stahlbeton nach statischen Erfordernissen gefertigt. Wenn technisch erforderlich, werden abgehängte Gipskartondecken eingebaut. 3.7. Innenputz:
Die Wände im Keller erhalten einen Fugenglattstrich. Die Geschoss-decken sind als Filigrandecken oberflächenfertig oder werden malerfertig gespachtelt. 3.8. Treppen:
Im allgemeinen Treppenhaus werden Stahlbetontreppen als Fertigteile oder in Ortbeton ausgeführt. Treppenbeläge werden rutschfest ausgeführt. 3.9. Dach:
Zur Ausführung kommt ein gedämmter Dachaufbau nach den Vor-schriften der Flachdachrichtlinien auf einer Stahlbetondecke. Dachüberstände an Giebel und Traufe erfolgen nach Plan. Die Dämmung erfolgt nach Vorgabe der Wärmeschutzberechnung. Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten nach DIN 18338. Die Dachneigung beträgt ca. 2 % zu den Einläufen und Rinnen. Statik: In definierten Bereichen ist das Aufstellen von Schwimmbecken oder Whirlpools mit einem Maximalgewicht von 1t/m² möglich. 3.10. Dacheindeckung und Spengler:
Das Dach erhält eine Schwarzabdichtung mit entsprechender Kiesschüttung gemäß den Dachdeckerrichtlinien. Die Attika und Wandanschlüsse erhalten eine spenglermäßige Ausführung gemäß Dachdeckerrichtlinien und nach DIN 18339. Die Flachdächer sind teilweise begehbar und in diesen Bereich mit Holzrosten belegt. Die Entwässerung erfolgt über Flachdacheinläufe mit Anschluss an die innen liegenden Installationsschächte im Fassadenbereich. Innen liegende Treppenhäuser erhalten eine RWA-Anlage nach Brandschutzbestimmung. 3.11. Schlosserarbeiten:
Werden nach DIN 18360 ausgeführt. Die Treppenhausgeländer werden als Füllstabgeländer ausgeführt und erhalten einen Handlauf. Die Dachterrassen erhalten eine Einfassung aus Füllstabgeländer mit Abständen max. 12 cm. Befestigungspunkte mit Konsolen und Ankerplatten stirnseitig an den Treppenläufen und Podesten kraftschlüssig verdübelt. Sämtliche Stahlteile farbbeschichtet. 3.12. Metallarbeiten:
Werden nach DIN 18360 ausgeführt. Türen im UG zu Nebenräumen und in Schleusen als T30-Stahlblechtüren, fertig und endbeschichtet. 3.13. Fassade:
Die Fassade besteht aus einer vorgeblendeten Konstruktion in leichten farblichen Nuancierungen. Die Staffelgeschosse der Gebäude D und F sowie die Dachaufbauten der Häuser B, C, E und G erhalten Dämmung und Putzfassade. 4. TIEFGARAGE:
Die Tiefgarage erstreckt sich über das gesamte Grundstück mit 96 Einzelstellplätzen, ist jedoch in Bauabschnitte eingeteilt. Aus brandschutztechnischen Gründen wird die Garage in mehrere Abschnitte unterteilt, welche durch automatisch schließende Brandschutztore mit Schlupftür gesichert sind. Die Auslösung erfolgt über Rauchmelder. Die Garage wird durch separate Zu- und Abfahrtsrampen erschlossen und ist durch ein Sektionaltor geschützt. Die Bedienung des Sektionaltors erfolgt mittels Infrarotfernbedienung oder Schlüsselschalter. Die Markierung der Stellplätze erfolgt am Boden, die Nummerierung an den Wänden. Der gesamte Garagenboden erhält eine Beschichtung. Wände und Decken der gesamten Garage werden weiß gestrichen. Die Treppenhäuser werden über Sicherheitsschleusen erreicht. Beim Betreten oder Befahren der Garage wird die Beleuchtung über Bewegungsmelder eingeschaltet. Die Notbeleuchtung ist ständig in Betrieb. Die Fluchtwege sind mit beleuchteten Richtungspfeilen gekennzeichnet und entsprechen den Bestimmungen der Sächs. Garagenverordnung. Entsprechend behördlicher Auflagen werden Handfeuerlöscher installiert. Wandhydranten werden an den Ausgängen zu den einzelnen Gebäuden vorgesehen. Die Stellplatzbreiten entsprechen der sächs. Garagenverordnung. Die gesamte Garage wird natürlich, über seitliche Lichtschächte und Lüftungsöffnungen in der Decke belüftet. Der Garagenboden wird mit ca. 2 % Gefälle zu Sammelrinnen mit Gitterabdeckung im Fahrbahnbereich ausgebildet. Die Rampen haben eine Gussasphaltoberfläche und erhalten eine elektrische Rampenheizung.
5. TECHNIKRÄUME
UNTERGESCHOSS:
Zusätzlich zu den Garagenstellplätzen befinden sich im Untergeschoss einige Technikräume z. B. Elektroanschlussraum, Hausanschlussraum für Fernwärme und Wasser. Gemäß behördlichen Auflagen sind diese mit Stahlblechtüren der geforderten Brandschutzklasse abgesichert. Alle Technikräume erhalten eine ölfeste Beschichtung. Wände und Decken werden weiß gestrichen. Nahe der Ein- und Ausfahrtsrampe wird jeweils ein Pumpensumpf mit Hebeanlage angeordnet. Für die Gebäude A, D und F wird eine Überdruckbelüftung für die Treppenhäuser benötigt. Die dazu notwendige Steuerung befindet sich ebenfalls in dem jeweiligen Untergeschoss. ABSTELLRÄUME IM KELLER:
Jede Wohneinheit erhält einen Abstellraum. Die einzelnen Räume sind
durch Metallgitter abgetrennt. Die Türen erhalten einen Halbzylinder
passend zur Schließanlage. In jeder Kellerbox werden eine Leuchte
und eine Steckdose installiert. Diese ist über die jeweilige Wohnung
abgesichert.
Weiterhin ist im Untergeschoss für jedes Haus ein Raum für die
Müllbehälter vorgesehen, welcher mit einer mechanischen
Lüftungsanlage versehen ist. Dieser Raum erhält einen Bodeneinlauf
zur Reinigung. Gefälle zum Bodeneinlauf ca. 2 %. Der Transport der
Müllbehälter zur Abholung erfolgt über die Tiefgarage.
Ebenfalls ist ein Fahrradraum vorgesehen. Diese Räume erhalten
einen betonfesten Bodenanstich und weiß gestrichene Decken und
Wände.
7. TREPPENHAUSBEREICH:
7.1. Treppen:

Im Eingangsbereich werden die Wände mit Werksteinplatten verkleidet. Der Bodenbelag für das Treppenhaus wird aus Feinsteinzeug hergestellt. Die Beleuchtung der öffentlichen Bereiche erfolgt mit Einbau- oder Aufbauleuchten nach Wahl des Architekten und Bauherren. Im Hauseingangsbereich, welcher über eine pulverbeschichtete Alu-Glaskonstruktion erreicht wird, befindet sich eine Briefkastenanlage, Fabr. Renz. Die Schließung der einzelnen Briefkästen ist ebenfalls an die zentrale Schließanlage angepasst. Zum Öffnen der Eingangstür ist eine elektrische Türöffnung vorgesehen, welche mit einer Videogegensprechanlage Fabr. Siedle gekoppelt ist. Gemäß Brandschutzvorschriften erhält jedes Haus eine RWA-Anlage sowie für die innen liegenden Treppenhäuser eine Überdruckbelüftung. Außen liegende Treppenhäuser erhalten Fensteröffnungsflügel. 7.2. Aufzüge:
Jedes Haus erhält eine moderne Aufzugsanlage mit seitlich öffnender Tür. Es wird das UG bis zum 3. OG bzw. im Haus D und F bis 4. OG angefahren. Die Aufzüge sind für jeweils 6 Personen ausgelegt. Die Kabinen werden in Edelstahl ausgeführt. Der Bodenbelag ist an die Steinverkleidung der Treppenhäuser angepasst. Das Bedienpaneel ist im Aufzug seitlich angeordnet, die Beleuchtung erfolgt indirekt. An der Rückwand ist im Inneren der Kabine ein Spiegel angeordnet. Der Aufzugsnotruf ist über eine Telefonleitung mit einer ständig besetzten Stelle verbunden. Innenabmessungen 1,10 m x 1,40 m, ohne separaten Aufzugsmaschinenraum. Für die Aufzugsschachtentlüftung befindet sich eine Öffnung im Dach. 8. WOHNUNGEN:
Fenster:
Fenster und Terrassentürelemente bestehen aus einer Glas-Alukonstruktion mit verdeckten Einhanddreh-Kippbeschlägen, ringsumlaufenden Dichtungslippen, Wärmeschutzisolierverglasung und verschiebbaren Verschattungselementen. Alle Fenster im Staffelgeschoß und den Dachaufsätzen Haus D und F erhalten elektrisch betriebene Raffstores mit Alu-Lamellen. Außenfensterbänke aus Aluminium nach Farbauswahl des Architekten, Innenfensterbände, soweit notwendig, aus Naturstein oder in Sanitärräumen gefliest. Alle Fenster erfüllen die Anforderungen der Schallschutzklasse II. An allen Raum hohen Fenstertüren werden außen liegende Absturzsicherungen angebracht. Fußbodenaufbau:
In den Wohngeschossen schwimmender Zementestrich auf Wärmedämmung und Trittschalldämmung gemäß Vorschriften der DIN 4108 und 4109 (Schall- und Wärmeschutz im Hochbau), Ausführung des Fußbodenaufbaus für die Fußbodenheizung entsprechend DIN EN 1264. 8.2.1 Wohn- und Schlafräume:
Fertigparkett nach Bemusterung (Materialwert brutto 40,00€) mit dazu passenden Sockelleisten für Wohnraum, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flur. Bodenfliesen:
Entree, Küche, Bad und WC erhalten einen keramischen Bodenbelag nach Bemusterung (Fabr. Villeroy & Boch, Materialwert brutto 35,00 €) Wandfliesen:
Bäder, Duschen und WCs erhalten einen Raum hohen Wandbelag aus keramischen Fliesen nach Bemusterung ( Fabr. Villeroy & Boch Materialwert brutto 35,00 €) Balkone:
Die Geländer werden als Stahlrahmenkonstruktion hergestellt. Der Bodenbelag wird als Holzbohlenbelag ausgeführt. Dachterrassen:
Die Dachterrassen erhalten einen wärmegedämmten Bodenaufbau mit einem Holzbelag. Die Trennung zwischen den einzelnen Terrassen erfolgt als Sichtschutz. Alle Dachterrassen erhalten eine Wasserzapfstelle. Die Geländer werden als Füllstabgeländer verzinkt ausgeführt. Wohnungseingangstüren:
Einbruchhemmende Sicherheitstüren der Sicherheitsklasse 2 aus Holz auf Stahlblockzarge. Obertürschließer in den Gebäuden A, D und F. Innentüren:
Stumpf einschlagende Türblätter, teilweise mit Glasfüllung, weiß matt lackiert auf Stahlzarge weiß lackiert. Alle Beschläge und Drücker in Edelstahl. Malerarbeiten:
Die Wandflächen in allen Wohnräumen werden mit Malervlies versehen und mit weißer Dispersionsfarbe gestrichen. Die Deckenflächen werden weiß gestrichen. Sanitärinstallationen:
Die Installation ab Wasserzähler erfolgt aus hochwertigem Kunststoffrohren mit entsprechender Wärme- und Schallisolierung. Im Kellergeschoss werden alle Leitungen frei, in den Wohngeschossen unter Putz oder in Vorwänden geführt. Jede Einheit wird wasserseitig absperrbar eingerichtet. Bad oder Dusche erhalten einen Waschmaschinenanschluss. Trinkwasserversorgung:
Die Versorgungsleitungen im Kellergeschoss und in den Installationsschächten werden aus Edelstahlrohr Werkstoffnr. 1.4401 nach DIN EN 10088 (nichtbrennbar A1) hergestellt. In der Wohnungsinstallation werden mehrschichtige Metallverbundrohre bestehend aus Wasser führendem Innenrohr (PE-XB), stabilisierendem Kernrohr aus Aluminium und äußeren Schutzrohr aus PE-HD ausgeführt. Pressfittings aus Edelstahl, Rotguß und Kunststoff verbinden die Rohre. Alle Wohnungen werden separat absperrbar an die senkrechten Versorgungsleitungen angeschlossen. Die Wohnungsanschlüsse erhalten Wasserzähler mit Fernablesmöglichkeit. Wasserzähleinrichtungen werden durch die Hausverwaltung angemietet. Abwasserleitungen:
für die Abwasserleitungen in den Installationsschächten und im Kellergeschoss sowie im Tiefgaragenbereich werden Abflußrohre aus Gußeisen (SML-Rohr entsprechend Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik Guss e. V.) und Kunststoffrohr (HT-Rohr, schallgedämmt) nach DIN EN 877 eingesetzt (nichtbrennbar A1) 8.9.3. Wärme- und Schalldämmungen sowie Brandschutz an
Rohrleitungen
Die Rohrleitungen für Trinkwasser (kalt) erhalten eine Wärmedämmung gegen Schwitzwasserbildung entsprechend DIN 1988. Rohrleitungen für Trinkwasser (warm) werden entsprechend EnEV 2/2004 gedämmt. Abwasserleitungen erfüllen die geforderten Schallschutzmaßnahmen. Die HT-Rohre in den Installationsschächten erhalten eine Schlauchisolierung gegen Schwitzwasserbildung. Für alle Rohrleitungen, die Trennwände oder Decken zwischen Brandabschnitten durchbrechen werden nichtbrennbare Rohrwerkstoffe (A1) eingesetzt. Die Rohrdurchführungen werden entsprechend den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse der Materialprüfanstalt für das Bauwesen ausgeführt (von den Ausführungsbetrieben wird eine Übereinstimmungserklärung gefordert). 8.9.4. Wohnungsbäder, Gästebäder und WC:

In den Wohnungen werden alle Rohrleitungen unsichtbar in Vorwandelementen, Wandschlitze oder Installationsschächten verlegt. Die Sanitärräume werden entsprechen den Architektenplänen mit nachfolgend beschriebenen Einrichtungsgegenständen (Farbe weiß-alpin) und Armaturen(Oberfläche verchromt) ausgestattet: bestehend aus Waschtisch mit Halbsäule (Fabr. Keramag, Typ Renova Nr 1 Plan, Materialwert 282,00 Euro brutto), Einhebelmischer mit Keramikkartusche (Fabr. Grohe, Typ Essence, Materialwert 131,00 Euro brutto), Eckventilen und Zugstangen-Ablaufgarnitur einschl. Geruchsverschluss. bestehend aus Tiefspül-WC-Becken für Spülwassermenge 4,5/6,0l (Fabr. Keramag, Typ Renova Nr1 Plan, Materialwert 208,80 Euro brutto), Unterputzspülkasten mit geprüften System für 4,5 l Spülwassermenge. bestehend aus Acryl-Badewanne, 1700 x 750 mm (Fabr. Keramag, Typ Setbadewanne Renova Nr.1, Materialwert 469,00 Euro brutto), Aufputz-Einhebelmischer mit automatischer Umstellung Wanne/Brause, eigensicher gegen Rückfließen, mit Keramikkartusche (Fabr. Grohe, Typ Essence, Materialwert 176,00 Euro brutto), Brausegarnitur (Fabr. Grohe, Typ Essence) Ablaufgarnitur und Geruchsverschluss. bestehend aus Acryl-Duschwanne (Fabr. Keramag, Typ Renova Nr 1, Materialwert 169,00 Euro brutto), Aufputz-Einhebelmischer, eigensicher gegen Rückfließen, mit Keramikkartusche (Fabr. Grohe, Typ Essence, Materialwert 141,00 Euro brutto), Brausegarnitur (Fabr. Grohe, Typ Relexa-Plus Exquisit, Materialwert 73,00 Euro brutto) Ablaufgarnitur und Geruchsverschluss, Duschabtrennung aus Einscheiben-Sicherheitsglas (Fabr. Kermi, Typ Siesta, Materialwert 711,00 Euro, zweiseitig, Profilfarbe Silber matt) Im Bad wird ein Unterputz-Geruchsverschluss mit integriertem Ventil zur Wasserversorgung einschl. Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter für den Anschluss einer Waschmaschine mit Abdeckplatte aus Edelstahl installiert (Fabr. Dallmer, Materialwert 104,00 Euro brutto) Die innenliegenden Bäder und Toilettenräume werden mit einer mechanischen Abluftanlage (Kleinraumlüfter) ausgestattet. 8.9.5. Küche:

In den Küchen werden Anschlussmöglichkeiten für Kalt- und Warmwasser sowie Abwasser vorgesehen. Auf der Kaltwasserseite wird ein Kombinations-Eckventil mit Schlauchverschraubung zum Anschluss einer Geschirrspülmaschine installiert. Die Warmwasser-seite erhält ein normales Eckventil mit Rückflussverhinderer. Die Anschlüsse liegen direkt am Installationsschacht. HEIZUNGSANLAGE:
Die Beheizung und Warmwasserversorgung erfolgt über das Fernwärmenetz. Jede Wohnung ist separat absperrbar. Alle Räume in den Wohnungen erhalten eine Fußbodenheizung Fabr. Rehau, mit Einzelraumregelung gemäß Heizlastberechnung. Der Heizkreisverteiler und Wärmemengenzähler wird je nach Möglichkeit im Entree oder Flurbereich installiert. Die Wärmemengenzähler werden von der Hausverwaltung in Namen und auf Rechnung der Eigentümer angemietet. Zur Regelung erhält jeder Raum ein Raumthermostat. In den Bädern werden zusätzliche Handtuch-trockner mit elektronischer Heizpatrone installiert. Die Küchen in den Dachaufbauten erhalten einen Plattenheizkörper. Jede Wohnung erhält einen Schornsteinanschluss für Kaminöfen mit einer max. Leistung von 7 KW. 10. ELEKTROANLAGE:
Die allgemeine Wohnungsverteilung erfolgt im Entree oder Flur. Die jeweiligen Wohnungszähler befinden sich im Untergeschoss in einem abschließbaren Raum. Für jede Einheit wird ein Verteiler mit den notwendigen Leitungsschutzschalter für den selektiven Schutz der einzelnen Stromkreise eingebaut. Alle Installation erfolgen nach den Vorgaben der Installationszonen gemäß DIN und VDE. Antennenanlage:
Der Anschluss an ein Breitbandkabel ist vorgesehen. Videogegensprechanlage:
Innensprechstelle als Wandapparat mit Ruftonunterscheidung und Türöffnertaste. Maisonettenwohnungen erhalten in jeder Etage eine Gegensprechanlage, Fabr. Siedle Serie 700. Ausstattung:
Entree und Flur:
Wohnzimmer:
Serien- oder Tasterschalter nach Bedarf max. 3 Stück Schlafzimmer:
Terrasse / Balkon:
Abstellraum:
Maisonettwohnungen erhalten für die innenliegende Treppe eine Tasterschaltung mit einem Lichtauslass. Dachgeschosswohnungen mit einer zweiten Küche erhalten dort einen Lichtauslass mit Ausschaltung, zwei Doppelsteckdosen sowie einen Antennenanschluss. Alle Dachterrassen erhalten einen Drehstromanschluss. Schalter- und Steckdosenprogramm wird in reinweiß ausgeführt. (Fabr. /Typ: Jung Großflächenprogramm CD 500) SCHLIESSANLAGE:
Zentralschließanlage mit einem Schlüssel für Hauseingangstür, Wohnungseingangstür, Tiefgaragentor, Türen zur Tiefgarage, Fahrradraum. Wohnungskeller. Die Räume die der Hausverwaltung zugänglich sind, erhalten eine Generalschließung. Briefkästen im Format DIN C 4, Fabr. Renz AUSSENANLAGE:
Die objekteigene Parkanlage wird eingefriedet. Sie wird gärtnerisch aufgearbeitet und ein Kleinkinderspielplatz angelegt. Der Baumbestand bleibt soweit möglich erhalten. Die Gartenwege zur äußeren Erschließung werden gepflastert, die Grünflächen humusiert. Die Tiefgaragendecke im nichtüberbauten Bereich wird mit Mutterboden aufgefüllt und eingesät. Wo erforderlich werden Aufstellflächen für die Feuerwehr als Schotterrasen hergestellt. Die Beleuchtung erfolgt nach Vorschrift. Gärten:
Alle Eigengärten erhalten nach Freiflächenzuordnungsplan einen Kaltwasseranschluss zur Gartenpflege an der Außenfassade. ZUSÄTZLICHE
FESTLEGUNGEN:
Die Bestimmungen über Wärme- und Schallschutz gemäß sächs. Bauordnung werden eingehalten, die normgerechte Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte wird durchgeführt. Die vorstehende Baubeschreibung ist maßgebend für die Bauausführung des Objektes. Sie bestimmt den Leistungs- und Lieferumfang des Bauträgers und ist Grundlage jeder Kaufvereinbarung. Die Bauleistungen erfüllen die einschlägigen DIN-Normen. Die Gestaltungskonzepte für die öffentlichen Bereiche werden vom Architektenteam des Architektenbüros HPP, unter Leitung des Architekten Gerd Heise, erarbeitet. Eine Materialauswahl erfolgt durch den Bauträger gemeinsam mit dem Architekten. Änderungen der Baubeschreibung sind nicht ausgeschlossen. ALLGEMEINE
HINWEISE:
Das Bauvorhaben wird vorbehaltlich behördlicher Auflagen oder sonstiger notwendiger Änderungen bei der Ausarbeitung der Werk- und Detailzeichnungen erstellt. Änderungen in der Plangestaltung sowie in der Bauausführung bleiben daher vorbehalten. Die Gestaltung der Außenanlagen wird vom Bauträger in Abstimmung mit den zuständigen Behörden festgelegt. Hierzu gehören insbesondere die Farb- und Formgebung aller außen sichtbaren Bauteile und Ausstattungen. Eine eventuelle in den Verkaufunterlagen, Plänen und Grundrissen dargestellte Möblierung ist im Kaufpreis nicht enthalten und dient lediglich als Einrichtungsvorschlag. Sonderwünsche hinsichtlich der Ausstattung werden berücksichtigt, soweit diese technisch möglich sind, rechtzeitig beantragt werden und nicht gegen behördliche Vorschriften verstoßen. Die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten sind im voraus durch den Erwerber zu begleichen. Geringfügige Abweichungen von diese Baubeschreibung sowie den m²-Angaben stellen keine Wertminderung dar. Jede Bauweise unter Beachtung des Wärmeschutzes erfordert ein entsprechendes Wohnverhalten der Bewohner. Dazu gehört das tägliche mehrmalige kurzzeitige Lüften (Stoßlüften). Alle Räume sind in der kalten Jahreszeit zu beheizen. Bei Bezugsfertigkeit und Übergabe werden Merkblätter ausgehändigt, die dazu Einzelheiten erläutern. Die Heizungs- und Lüftungsregeln sind unbedingt zu beachten, da sonst feuchte Wandstellen und Schimmelpilzbefall auftreten können. Änderungsvorbehalte:
Für die Ausführung des Bauvorhabens ist die vorliegende Baubeschreibung verbindlich. Änderungen hinsichtlich der Planung, Konstruktion und Ausstattung bleiben unter Voraussetzung der Lieferung gleichwertiger Leistungen bzw. Materialien vorbehalten. Als Gründe hierfür können technische Änderungen, Programmänderungen der Hersteller, Materialbeschaffung oder behördliche Auflagen geltend gemacht werden. Änderungen, die zum Erlangen behördlicher Genehmigungen und zum Erfüllen behördlicher Auflagen oder aus der Planung der Versorgung des Gesamtvorhabens zweckmäßig sind, sowie Irrtümer bleiben vorbehalten, ohne das daraus Ansprüche hergeleitet werden können. Die Baubeschreibung und die Zeichnungen gelten vorbehaltlich aller Genehmigungen und Auflagen der zuständigen Behörden und Versorgungsbetriebe. Die in den Grundrissen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände dienen lediglich dem Nachweis der Stellmöglichkeiten und gehören nicht zum Leistungsbild des Verkäufers. Der Verkäufer ist verpflichtet, etwaige Pflanzungen die aufgrund behördlicher Auflagen festgelegt sind, zu erfüllen. GEWÄHRLEISTUNG UND WARTUNG:
Alle Gewährleistungen richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Risse in Bauteilen, Putzen etc. die aufgrund der bauphysikalischen Eigenschaften der Baustoffe, wie Kriechen und Schwinden entstehen, sind keine Gewährleistungsmängel. Silikonfugen sind Wartungsfugen uns regelmäßig zu reinigen. Bepflanzung und Rasen einmalige Anwuchsgarantie. Die laufende Wartung der technischen Anlagen ist Aufgabe der Eigentümer. Für Anstriche an Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind, haben die Eigentümer entsprechend den Informationen der Farbhersteller alle 2 Jahre eine Wartung durchzuführen.

Source: http://seeste.businessweb.cc/fileadmin/Projekte/Leipzig_ParkvillenAmKickerlingsberg_VillenA-C/ParkvillenAmKickerlingsberg_VillenA-C_Ausstattung.pdf

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