RICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN Soweit nicht besondere Verhältnisse vorliegen und durch ärztliche Verfügung anderes bestimmt wird, sind Kinder und Jugendliche mit einer übertragbaren Krankheit wie folgt von der Schule fernzuhalten. 1. Bakterielle Infekte
Krankheit Schulausschluss des/der Erkrankten Massnahmen bei Personen Massnahmen bei der ganzen aus gleichem Haushalt/mit Schulklasse und den Lehr- engen Kontakten kräften
Bis 24 h nach Beginn der Antibiotikatherapie
Bis zum Vorliegen von 2 negativen Nasen-Rachen-
Abstrichen nach Abschluss der Behandlung*
Prophylaxe mit Penicillin G oder Erythromycin
Schulausschluss ab Verdacht bis zur Genesung
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1.bis mindestens 5 Tage Therapie mit Erythromycin
2.ohne Behandlung bis 21 Tage nach Symptombeginn
Schulausschluss ab Verdacht bis zum Vorliegen von 3
RICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN
Krankheit Schulausschluss des/der Erkrankten Massnahmen bei Personen Massnahmen bei der ganzen aus gleichem Haushalt/ mit Schulklasse und den Lehr- engen Kontakten kräften
Schulausschluss bis 14 Tage nach Therapiebeginn
ge asymptomatisch 2. Umgebungsuntersuchung
Schulausschluss bis 24 Std. nach Beginn der Antibioti-
katherapie ohne Behandlung Schulausschluss bis zur Abheilung befallener Stellen
* Nasen-Rachenabstriche und Stuhlproben sind in Abständen von 2 Tagen vorzunehmen. Der erste Abstrich sollte frühestens 24 h nach Abschluss der Antibiotikatherapie entnommen wer- den. 2. Virale Infekte
Krankheit Schulausschluss des/der Erkrankten Massnahmen bei Personen Massnahmen bei der ganzen aus gleichen Haushalt/ mit Schulklasse und den Lehr- engen Kontakten kräften
Schulausschluss bis 4 Tage nach Auftreten des E-
halb von 72 Std. empfohlen 2. ohne Impfung Schulaus-schluss für 14 Tage
RICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN
Krankheit Schulausschluss des/der Erkrankten Massnahmen bei Personen Massnahmen bei der ganzen aus gleichen Haushalt/ mit Schulklasse und den Lehr- engen Kontakten kräften
Schulausschluss bis alle Läsionen verkrustet sind
Schulausschluss bis 9 Tage nach Beginn der Paro-
Schulausschluss bis 7 Tage nach Auftreten des E-
Schulausschluss bis 1 Woche nach Krankheitsbeginn
abreichung von Gammaglobu lin innerhalb von 2 Wochen nach Exposition 3. Hygieneinstruktion
Schulausschluss bis das Virus nicht mehr im Stuhl
nachweisbar ist, mindestens 3 Wochen nach Krank-
Schulausschluss bis mindestens 7 Tage nach Krank-
schluss für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ab Symptombeginn
RICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN
3. Erkrankungen durch tierische Ektoparasiten
Krankheit Schulausschluss des/der Erkrankten Massnahmen bei Personen Massnahmen bei der ganzen aus gleichem Haushalt/ mit Schulklasse und den Lehr- engen Kontakten kräften
Schulausschluss bis zum 1. Morgen nach Therapie-
Schulausschluss bis zum Ende der Therapie
1.prophylaktische Therapie zum keine Massnahmen gleichen Zeitpunkt 2. Schulausschluss bis zum Ende der Therapie
4. Allgemeine Hinweise
Bei Schulerkrankungen wird die Dauer des Schulausschlusses in der Regel durch den behandelnden Arzt resp. durch die behandelnde Ärztin unter Be- rücksichtigung einer angemessenen Erholungszeit festgelegt. Treten übertragbare Krankheiten gehäuft oder wiederholt auf und ist vorauszusehen, dass Massnahmen gruppenmedizinischer Art ergriffen werden müs- sen, hat der behandelnde Arzt resp. die behandelnde Ärztin den zuständigen Schularzt oder die zuständige Schulärztin rechtzeitig zu orientieren. Die getroffenen Massnahmen müssen durch den zuständigen Arzt oder die zuständige Ärztin auf dem Ergänzungsmeldeformular aufgeführt werden. Drängen sich zusätzliche gesundheitsbehördliche Massnahmen auf, sind der Bezirks- und Kantonsarzt zu benachrichtigen.
Abortion: Come, Let Us Reason Together On January 22, 1973, in the infamous Roe v. Wade decision, the United States Supreme Court struck down laws in all 50 states that had previously protected the right to life of children in their mothers’ wombs, not yet born. The highest court in our nation legalized the ending of the life of an unborn baby, at any time during pregnancy, if a licens
TALIS ® (Tadalafil) INTRODUCCIÓN Talis® (Tadalafil) es un tratamiento oral para la disfunción eréctil. Talis® es un inhibidor selectivo de la fosfodiesterasa del monofosfato cíclico de guanosina (cGMP) tipo 5 (PDE5) . El tadalafil tiene la fórmula empírica C22H19N3O4 con un peso molecular de 389,41. La designación química es pirazino[1´,2´:1, 6)piridino[3,4-b)indole-1,4