Liste der Gruppen verbotener Wirkstoffe und
b. Verbotene Wirkstoffe der Gruppe A.b schließen
folgende Beispiele mit ihren L- und D-Isomeren ein:Formoterol ***, Salbutamol ***, Salmeterol ***,
*** Die Anwendung zur Inhalation ist nur zur Vorbeugungund/oder Behandlung von Asthma und anstrengungsbedingtem
a. Verbotene Wirkstoffe der Gruppe A.a schließen
Asthma zugelassen. Ein Lungenfacharzt oder Mannschaftsarzt
folgende Beispiele mit ihren L- und D-Isomeren ein:
muss der zuständigen medizinischen Stelle vor dem Wettkampf
Amiphenazol, Amphetamine, Bromantan, Carphe-
schriftlich mitteilen, dass der Sportler/die Sportlerin unter
don, Cocain, Coffein*, Ephedrine**, Fencamfamin,
Asthma und/oder anstrengungsbedingtem Asthma leidet.
Mesocarb, Pentetrazol, Pipradol und verwandte
Bei Olympischen Spielen werden die Sportler/die
* Bei Coffein ist die Definition einer Positivprobe mehr als 12
Sportlerinnen, die um Erlaubnis zur Inhalation von
zugelassenen Beta-2-Agonisten ersuchen, von einem
** Bei Ephedrin und Methylephedrin ist die Definition einer
unabhängigen medizinischen Gremium begutachtet. Positivprobe mehr als 10 Mikrogramm/ml Urin. Bei Cathin istdie Definition einer Positivprobe mehr als 5 Mikrogramm/mlUrin. Bei Phenylpropanolamin und Pseudoephedrin ist die Defi-nition einer Positivprobe mehr als 25 Mikrogramm/ml Urin.
Verbotene Wirkstoffe der Gruppe B schließen folgen-
Anmerkung: Für die örtliche Anwendung sind alle
Buprenorphin, Dextromoramid, Diamorphin (Hero-
Imidazol-Präparate zulässig. Vasokonstringenzien
in), Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin und
dürfen zusammen mit Lokalanästhetika verabreicht
werden. Örtlich wirkende Adrenalin-Präparate (zum
Anmerkung: Codein, Dextromethorphan, Dextro-
Beispiel für Nase, Augen oder rektale Anwendung)
propoxyphen, Dihydrocodein, Diphenoxylat, Ethyl-
sind zugelassen. Bupropion, Synephrin und Phenyl-
morphin, Pholcodin, Propoxyphen und Tramadol
Verbotene Wirkstoffe der Gruppe C schließen fol-
Verbotene Wirkstoffe der Gruppe E schließen folgen-
de Beispiele und ihre entsprechenden Wirkstoffe so-
wie Mimetika ein:1. Choriongonadotropin (hCG), verboten nur bei
a. Clostebol, Fluoxymesteron, Metandienon, Mete-
nolon, Nandrolon, 19-Norandrostendiol, 19-Noran-
drostendion, Oxandrolon, Stanozolol und verwand-
2. Hypophysäre und synthetische Gonadotropine
(LH), verboten nur bei männlichen Sportlern;
b. Androstendiol, Androstendion, Dehydroepian-
drosteron (DHEA), Dihydrotestosteron, Testos-
5. Somatomedin C (IGF-I) und alle den genannten
Hinweise, die durch Stoffwechseldaten und/oder
Stoffen entsprechenden Releasingfaktoren sowie
Messungen des Isotopenverhältnisses erhalten wur-
den, können für die endgültige Entscheidung heran-
* Ist das Verhältnis der Konzentration von Testosteron (T) zuEpitestosteron (E) im Urin eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin* zugelassen nur zur Behandlung von Sportlerinnen undan einem Wettkampf größer als sechs zu eins (6:1), so stellt diesSportlern mit attestiertem insulinabhängigem Diabetes. einen Verstoß dar, es sei denn, dieses Verhältnis beruht nach-Der Begriff „insulinabhängig“ wird hier benutzt zur Beschrei-weislich auf einem physiologischen oder pathologischen Zustand,bung von Diabetikern, bei denen eine Behandlung mit Insulinzum Beispiel einer geringen Epitestosteronausscheidung, einemnach dem Urteil eines entsprechend qualifizierten Arztes erfor-Androgene produzierenden Tumor oder Enzymmangel.derlich ist. Dies ist immer der Fall beim Diabetes mellitus Typ IIst das Verhältnis der Konzentration von Testosteron (T) zuund manchmal beim Diabetes mellitus Typ II. Das schriftlicheEpitestosteron (E) größer als 6, so muss die zuständige medizini-Attest über den insulinabhängigen Diabetes muss von einemsche Stelle eine Untersuchung durchführen, bevor die Probe fürEndokrinologen oder Mannschaftsarzt ausgestellt worden sein.positiv erklärt wird. Ein umfassender Bericht ist zu erstellen, dereine Bewertung früherer Tests, nachfolgender Tests und alle
Weicht die Konzentration eines endogenen Hormons
Ergebnisse endokriner Untersuchungen enthält. Sind frühere
in der Gruppe E oder seiner diagnostischen Bestim-
Tests nicht verfügbar, so soll der Sportler/die Sportlerin ohne
mungsgröße(n) im Urin eines Wettkämpfers/einer
Vorankündigung über einen Zeitraum von drei Monaten mindes-tens einmal pro Monat untersucht werden. Die Ergebnisse dieser
Wett-kämpferin von der Norm ab, so stellt dies einen
Untersuchungen sollen in dem Bericht enthalten sein.
Verstoß dar, es sei denn, es wurde nachgewiesen,
Mangelnde Mitarbeit bei den Untersuchungen führt dazu, dass
dass diese Konzentration auf einem physiologischen
die Probe für positiv erklärt wird.
Clenbuterol, Salbutamol** Bei Salbutamol stellt eine Konzentration von mehr als 1000
Aromatasehemmer, Clomiphen, Cyclofenil und
Nanogramm nicht sulphatiertem Salbutamol/ml Urin einen
Tamoxifen sind nur bei männlichen sportlern verbo-
Verbotene Wirkstoffe der Gruppe D schließen fol-
Verbotene Wirkstoffe der Gruppe G schließen fol-
Acetazolamid, Bumetanid, Chlortalidon, Etacryn-
Diuretika, Epitestosteron*, Probenecid, Plasma-
säure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, Mannitol*,
Mersalyl, Spironolacton, Triamteren und verwandte
Maskierungsmittel sind verboten. Es handelt sich um
* Verabreichung durch intravenöse Injektion verboten.
Produkte, welche die Fähigkeit haben, die Ausschei-
dung verbotener Substanzen zu behindern oder ihre
Anwesenheit im Urin oder anderen Proben, die in der
Der Begriff „Gen- oder Zelldoping“ bezeichnet die
Dopingkontrolle benutzt werden, zu verdecken.
nicht therapeutische Anwendung von Genen, Gen-
elementen und/oder Zellen, welche die Leistungs-
* Ist die Konzentration von Epitestosteron größer als 200
fähigkeit des Athleten/der Athletin erhöhen können. ng/ml Urin, so stellt dies einen Dopingverstoß dar, es sei denn,diese beruht nachweislich auf einem physiologischen Zustand. Die Isotopen-Verhältnis-Massenspektrometrie (IRMS) kann fürdie endgültige Entscheidung herangezogen werden. Sind dieErgebnisse der Isotopen-Verhältnis-Massenspektrometrie nichtschlüssig, so führt die zuständige medizinische Stelle eine Unter-suchung durch, bevor die Probe für positiv erklärt wird.
Sofern es die Vorschriften des leitenden Gremiums
vorsehen, werden Ethanol-Tests durchgeführt.
Sofern es die Vorschriften des leitenden Gremiums
vorsehen, werden Cannabinoid-Tests (zum Beispiel
a. Blutdoping: Der Begriff „Blutdoping“ bezeichnet
Marihuana, Haschisch) durchgeführt. Bei den
Olympischen Spielen werden Cannabinoid-Tests
oder heterologem Blut oder Produkten aus roten
durchgeführt. Eine Konzentration von 11-Nor-Delta-
Blutkörperchen jeglicher Herkunft, soweit sie
9-Tetrahydro-cannabinol-9-Carbonsäure (Carboxy-
nicht für die medizinische Behandlung vorgese-
THC) im Urin von mehr als 15 Nanogramm/ml stellt
b. Die Verabreichung von Produkten, welche die
Aufnahme, den Transport oder die Abgabe von
Sauerstoff erhöhen, wie zum Beispiel Produkte
Injizierbare Lokalanästhetika sind unter folgenden
mit verändertem Hämoglobin, u.a. Rinderhämo-
globine und vernetzte Hämoglobine, Mikrokap-
seln mit Hämoglobinprodukten, Perfluorchemi-
Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain und
verwandte Wirkstoffe dürfen angewandt wer-
den, nicht jedoch Cocain. Vasokonstriktorische
Mittel dürfen in Verbindung mit Lokalanästheti-
b) Verabreichung nur durch lokale oder intraartiku-
Der Begriff „pharmakologische, chemische und phy-sikalische Manipulation“ bezeichnet die Anwendung
c) Verabreichung nur bei medizinischer Indikation.
von Wirkstoffen und Methoden, einschließlichMaskierungsmitteln (s. I. G.), zur Veränderung, ver-
Sofern es die Vorschriften des leitenden Gremiums
suchten Veränderung oder zu erwartenden Verän-
vorsehen, kann eine Mitteilung über die Verabrei-
derung der Integrität und Validität von bei Doping-
kontrollen abgenommenen Proben. Hierunter fallenunter anderem die Katheterisierung, der Austausch
und/oder die Veränderung von Urin, die Hemmung
Die systemische Anwendung von Glukokortikostero-
der Nierenausscheidung sowie die Veränderung von
iden ist verboten, soweit die Verabreichung oral, rek-
Messergebnissen bei Testosteron- und Epitestoste-
tal oder durch intravenöse oder intramuskuläre
Bei medizinischer Notwendigkeit ist die lokale und
intraartikuläre Injektion von Glukokortikosteroiden
zulässig. Sofern es die Vorschriften des leitenden
Gremiums vorsehen, kann eine Mitteilung über die
HINWEIS: Dies ist keine erschöpfende Liste verbote-
ner Wirkstoffe. Viele Wirkstoffe, die nicht in dieser
Verbotene Wirkstoffe der Gruppe E schließen folgen-
Liste erscheinen, sind aufgrund ihrer Zugehörigkeit
zu den "verwandten Wirkstoffen" verboten.
Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Labetalol,
Sportler/Sportlerinnen müssen sicherstellen, dass je-
Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol, Propranolol,
des von ihnen genutzte Arzneimittel, Nahrungs-
ergänzungsmittel, nicht rezeptpflichtige Präparat
Sofern es die Vorschriften des leitenden Gremiums
oder jeder andere von ihnen genutzte Wirkstoff kei-
vorsehen, werden Beta-Blocker-Tests durchgeführt.
Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Bambu-
terol, Bromantan, Carphedon, Cathin, Clobenzorex,
von Grenzwerten für die Konzentration bestimmter
Cocain, Coffein, Cropropamid, Crothetamid,
Wirkstoffe im Urin, bei deren Überschreitung ein
Ephedrin, Etamivan, Etilamphetamin, Etilefrin, Fen-
camfamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Fenproporex,
Formoterol, Heptaminol, Mefenorex, Mephenter-
Carboxy-THC > 15 Nanogramm/ml Cathin > 5
phenamin, Methylendioxyamphetamin, Methylen-
Mikrogramm/ml Coffein > 12 Mikrogramm/ml
dioxymethamphetamin, Methylephedrin, Methyl-
Ephedrin > 10 Mikrogramm/ml Epitestosteron * >
phenidat, Nicethamid, Norfenfluramin, Para-
hydroxyamphetamin, Pemolin, Pentetrazol, Phendi-
Mikrogramm/ml Morphin > 1 Mikrogramm/ml 19-
metrazin, Phentermin, Phenmetrazin, Phenylpro-
Norandrosteron > 2 Nanogramm/ml bei Männern
panolamin, Pholedrin, Pipradol, Prolintan,
19-Norandrosteron > 5 Nanogramm/ml bei Frauen
Propylhexedrin, Pseudoephedrin, Reproterol, Salbu-
tamol, Salmeterol, Selegilin, Strychnin, Terbutalin.
Pseudoephedrin > 25 Mikrogramm/ml Salbutamol
(als anaboler Wirkstoff) > 1.000 Nanogramm/ml
Verhältnis der Konzentration von Testosteron zu
* wie beschrieben in I. C. b. und I. G.
(Heroin), Hydrocodon, Methadon, Morphin, Penta-
Androstendiol, Androstendion, Bambuterol, Bolas-
teron, Boldenon, Clenbuterol, Clostebol, Danazol,
Dehydroepiandrosteron (DHEA), Dihydro-testoster-
on, Drostanolon, Fenoterol, Fluoxymesteron, For-
mebolon, Formoterol, Gestrinon, Mesterolon,
I.E Peptidhormone, Mimetika und entsprechende
Metandienon, Metenolon, Methandriol, Methyltes-
tosteron, Miboleron, Nandrolon, 19-Norandros-
I.F Wirkstoffe mit antiöstrogener Wirkung
tendiol, 19-Norandrostendion, Norbolethon,
Oxymetholon, Reproterol, Salbutamol, Salmeterol,
Stanozolol, Terbutalin, Testosteron, Trenbolon.
Amilorid, Acetazolamid, Bendroflumethiazid,
Bumetanid, Canrenon, Chlortalidon, Etacrynsäure,
Furosemid, Hydrochlorothiazid, Indapamid,
Mannitol (durch intravenöse Injektion), Mersalyl,
Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Betaxolol,
Bisoprolol, Bunolol, Carteolol, Carvedilol,
Celiprolol, Esmolol, Labetalol, Levobunolol,
Diuretika (siehe oben), Epitestosteron, Probenecid,
Metipranolol, Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol,
Pindolol, Propranolol, Sotalol, Timolol.
Peptidhormone, Mimetika und entsprechende Wirkstoffe:
ACTH, Erythropoietin (EPO), hCG*, hGH, Insulin,
veranlassten Prüfung des Einzelfalles. Dabei muss
Empfehlungen für Zulassungssperren aufgrund
2. Hilfspersonen sollen bei nachgewiesenem
1. Sportler/innen sollen bei nachgewiesenem
Doping oder bei Mitwirkung an der Verweige-
a) im ersten Fall mit Wettkampfsperre bis zu
Dopingkontrollen sofort mit Ausschluss von
b) im ersten Rückfall mit Wettkampfsperre
mit Wettkämpfen belegt werden; hierbei gel-
c) im zweiten Rückfall mit Wettkampfsperre
zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und
3. Neben den Maßnahmen a) bis c) ist der/die
Sportler/in bzw. seine/ihre Mannschaft für
den Wettkampf zu disqualifizieren, in oder vor
Bei der Festlegung der Wettkampfsperre ist der
dem die Einnahme von Dopingmitteln nachge-
individuelle Grad des Verschuldens sowie die
wiesen wurde. Für den Fall, dass die Anwen-
mögliche Dauer weiterer wettkampfsportlicher
dung von verbotenen Wirkstoffen oder verbo-
Wer des Dopings überführt und bestraft worden
kampfes nachgewiesen wird, erfolgt der Aus-
ist, wird von seinem Fachverband für die nächste
internationale Meisterschaftsveranstaltung nicht
nominiert, soweit diese Meisterschaftsveranstal-
4. Hat der/die Sportler/in eine Dopingkontrolle
tung nicht länger als zwei Jahre nach Beginn der
außerhalb des Wettkampfes verweigert oder
Sperre liegt. Ausnahmsweise kann eine Nominie-
in sonstiger Weise zurechenbar vereitelt oder
rung erfolgen, wenn die ADK zuvor ihre Zustim-
manipuliert, ist er/sie nach Ablauf seiner/ ihrer
mung erteilt hat. Die ADK erteilt ihre Zustim-
mung auf Antrag des Sportlers nach einer von ihr
Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings
Anlage 3 Empfehlung für Maßregeln auf Grund Vertrages
b) für den Fall festgestellter Verstöße gem.
1. Bestimmungen in Arbeits- und Dienstver-
Buchstabe a) ist jeweils eine Vertragsstrafe
trägen mit Personen, die Sportler/innen be-
bis zur Höhe des Netto-Betrages der Ver-
treuen, für den Fall eines Verstoßes gegen das
c) zumindest im Rückfall muss der Arbeitgeber
zur fristlosen Kündigung berechtigt sein.
2. Neben den vorstehenden Maßregeln können
Zulassungssperren nach Anlage 2 verhängt
Anlage 4 Bescheinigung, vom Athleten/von der Athletin zu
Von den enthaltenen Bestimmungen, insbeson-
dere• von den nach Dopingverstößen auszuspre-
Der . . . . . . . . . . -Verband (Spitzenverband) hat
mich am . . . . . . . . . durch Übergabe folgender
• von meinen Verpflichtungen, die sich aus der
Unterlagen über die gültigen Doping-Bestim-
• DSB-Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung
des Dopings vom 1.12.2001 mit Anlagen 1-3,
habe ich Kenntnis genommen und bestätige mit
meiner Unterschrift, dass ich diese Regelungen
anerkenne und die Durchführung der Kontrollen
bei Wettbewerben und außerhalb des Wett-
kampfes unterstützen werde. Die gemeinsame Anti-Doping-Kommission von
DSB/NOK steht als Anlaufstelle für Athleten,
Trainer und Betreuer zur Verfügung, um Sorgen
und Probleme in Dopingfragen äußern zu kön-
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Athlet/in
bei Minderjährigen Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings
BASES REGULADORAS QUE HAN DE REGIR EL CONCURSO DE ELECCION DE LA REINA INFANTIL Y DE SUS DAMAS DE HONOR DE LAS FIESTAS LÚSTRALES DE LA BAJADA DE LA VIRGEN DE GUADALUPE 2013. Las presentes bases tienen por objeto establecer las normas que han de regir el concurso de elección de Elección de la Reina infantil de las Fiestas Lústrales 2013 y de sus Damas de Honor y las obligaciones derivadas d
Upplýsingur um starfsemi Ráðgjafar í reykbindindi á árinu 2005 Starfsmenn: Á árinu störfuðu í upphafi sex ráðgjafar við þjónustuna, en í lok ársins kom fyrrum ráðgjafi aftur til starfa eftir Danmerkurdvöl. Af þeim sjö ráðgjöfum sem starfa við þjónustuna er fimm sem hafa verið starfandi frá upphafi. Endurmenntun / námskeið / ráðstefnur: Fagfundir voru