Dttb-handbuch 2003/04 - 1.9

Liste der Gruppen verbotener Wirkstoffe und b. Verbotene Wirkstoffe der Gruppe A.b schließen folgende Beispiele mit ihren L- und D-Isomeren ein:Formoterol ***, Salbutamol ***, Salmeterol ***, *** Die Anwendung zur Inhalation ist nur zur Vorbeugung und/oder Behandlung von Asthma und anstrengungsbedingtem a. Verbotene Wirkstoffe der Gruppe A.a schließen Asthma zugelassen. Ein Lungenfacharzt oder Mannschaftsarzt folgende Beispiele mit ihren L- und D-Isomeren ein: muss der zuständigen medizinischen Stelle vor dem Wettkampf Amiphenazol, Amphetamine, Bromantan, Carphe- schriftlich mitteilen, dass der Sportler/die Sportlerin unter don, Cocain, Coffein*, Ephedrine**, Fencamfamin, Asthma und/oder anstrengungsbedingtem Asthma leidet. Mesocarb, Pentetrazol, Pipradol und verwandte Bei Olympischen Spielen werden die Sportler/die * Bei Coffein ist die Definition einer Positivprobe mehr als 12 Sportlerinnen, die um Erlaubnis zur Inhalation von zugelassenen Beta-2-Agonisten ersuchen, von einem ** Bei Ephedrin und Methylephedrin ist die Definition einer unabhängigen medizinischen Gremium begutachtet.
Positivprobe mehr als 10 Mikrogramm/ml Urin. Bei Cathin ist die Definition einer Positivprobe mehr als 5 Mikrogramm/ml Urin. Bei Phenylpropanolamin und Pseudoephedrin ist die Defi- nition einer Positivprobe mehr als 25 Mikrogramm/ml Urin. Verbotene Wirkstoffe der Gruppe B schließen folgen- Anmerkung: Für die örtliche Anwendung sind alle Buprenorphin, Dextromoramid, Diamorphin (Hero- Imidazol-Präparate zulässig. Vasokonstringenzien in), Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin und dürfen zusammen mit Lokalanästhetika verabreicht werden. Örtlich wirkende Adrenalin-Präparate (zum Anmerkung: Codein, Dextromethorphan, Dextro- Beispiel für Nase, Augen oder rektale Anwendung) propoxyphen, Dihydrocodein, Diphenoxylat, Ethyl- sind zugelassen. Bupropion, Synephrin und Phenyl- morphin, Pholcodin, Propoxyphen und Tramadol Verbotene Wirkstoffe der Gruppe C schließen fol- Verbotene Wirkstoffe der Gruppe E schließen folgen- de Beispiele und ihre entsprechenden Wirkstoffe so- wie Mimetika ein:1. Choriongonadotropin (hCG), verboten nur bei a. Clostebol, Fluoxymesteron, Metandienon, Mete- nolon, Nandrolon, 19-Norandrostendiol, 19-Noran- drostendion, Oxandrolon, Stanozolol und verwand- 2. Hypophysäre und synthetische Gonadotropine (LH), verboten nur bei männlichen Sportlern; b. Androstendiol, Androstendion, Dehydroepian- drosteron (DHEA), Dihydrotestosteron, Testos- 5. Somatomedin C (IGF-I) und alle den genannten Hinweise, die durch Stoffwechseldaten und/oder Stoffen entsprechenden Releasingfaktoren sowie Messungen des Isotopenverhältnisses erhalten wur- den, können für die endgültige Entscheidung heran- * Ist das Verhältnis der Konzentration von Testosteron (T) zu Epitestosteron (E) im Urin eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin * zugelassen nur zur Behandlung von Sportlerinnen und an einem Wettkampf größer als sechs zu eins (6:1), so stellt dies Sportlern mit attestiertem insulinabhängigem Diabetes. einen Verstoß dar, es sei denn, dieses Verhältnis beruht nach- Der Begriff „insulinabhängig“ wird hier benutzt zur Beschrei- weislich auf einem physiologischen oder pathologischen Zustand, bung von Diabetikern, bei denen eine Behandlung mit Insulin zum Beispiel einer geringen Epitestosteronausscheidung, einem nach dem Urteil eines entsprechend qualifizierten Arztes erfor- Androgene produzierenden Tumor oder Enzymmangel. derlich ist. Dies ist immer der Fall beim Diabetes mellitus Typ I Ist das Verhältnis der Konzentration von Testosteron (T) zu und manchmal beim Diabetes mellitus Typ II. Das schriftliche Epitestosteron (E) größer als 6, so muss die zuständige medizini- Attest über den insulinabhängigen Diabetes muss von einem sche Stelle eine Untersuchung durchführen, bevor die Probe für Endokrinologen oder Mannschaftsarzt ausgestellt worden sein. positiv erklärt wird. Ein umfassender Bericht ist zu erstellen, der eine Bewertung früherer Tests, nachfolgender Tests und alle Weicht die Konzentration eines endogenen Hormons Ergebnisse endokriner Untersuchungen enthält. Sind frühere in der Gruppe E oder seiner diagnostischen Bestim- Tests nicht verfügbar, so soll der Sportler/die Sportlerin ohne mungsgröße(n) im Urin eines Wettkämpfers/einer Vorankündigung über einen Zeitraum von drei Monaten mindes- tens einmal pro Monat untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Wett-kämpferin von der Norm ab, so stellt dies einen Untersuchungen sollen in dem Bericht enthalten sein. Verstoß dar, es sei denn, es wurde nachgewiesen, Mangelnde Mitarbeit bei den Untersuchungen führt dazu, dass dass diese Konzentration auf einem physiologischen die Probe für positiv erklärt wird. Clenbuterol, Salbutamol** Bei Salbutamol stellt eine Konzentration von mehr als 1000 Aromatasehemmer, Clomiphen, Cyclofenil und Nanogramm nicht sulphatiertem Salbutamol/ml Urin einen Tamoxifen sind nur bei männlichen sportlern verbo- Verbotene Wirkstoffe der Gruppe D schließen fol- Verbotene Wirkstoffe der Gruppe G schließen fol- Acetazolamid, Bumetanid, Chlortalidon, Etacryn- Diuretika, Epitestosteron*, Probenecid, Plasma- säure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, Mannitol*, Mersalyl, Spironolacton, Triamteren und verwandte Maskierungsmittel sind verboten. Es handelt sich um * Verabreichung durch intravenöse Injektion verboten. Produkte, welche die Fähigkeit haben, die Ausschei- dung verbotener Substanzen zu behindern oder ihre Anwesenheit im Urin oder anderen Proben, die in der Der Begriff „Gen- oder Zelldoping“ bezeichnet die Dopingkontrolle benutzt werden, zu verdecken.
nicht therapeutische Anwendung von Genen, Gen- elementen und/oder Zellen, welche die Leistungs- * Ist die Konzentration von Epitestosteron größer als 200 fähigkeit des Athleten/der Athletin erhöhen können.
ng/ml Urin, so stellt dies einen Dopingverstoß dar, es sei denn, diese beruht nachweislich auf einem physiologischen Zustand.
Die Isotopen-Verhältnis-Massenspektrometrie (IRMS) kann für
die endgültige Entscheidung herangezogen werden. Sind die Ergebnisse der Isotopen-Verhältnis-Massenspektrometrie nicht schlüssig, so führt die zuständige medizinische Stelle eine Unter- suchung durch, bevor die Probe für positiv erklärt wird. Sofern es die Vorschriften des leitenden Gremiums vorsehen, werden Ethanol-Tests durchgeführt.
Sofern es die Vorschriften des leitenden Gremiums vorsehen, werden Cannabinoid-Tests (zum Beispiel a. Blutdoping: Der Begriff „Blutdoping“ bezeichnet Marihuana, Haschisch) durchgeführt. Bei den Olympischen Spielen werden Cannabinoid-Tests oder heterologem Blut oder Produkten aus roten durchgeführt. Eine Konzentration von 11-Nor-Delta- Blutkörperchen jeglicher Herkunft, soweit sie 9-Tetrahydro-cannabinol-9-Carbonsäure (Carboxy- nicht für die medizinische Behandlung vorgese- THC) im Urin von mehr als 15 Nanogramm/ml stellt b. Die Verabreichung von Produkten, welche die Aufnahme, den Transport oder die Abgabe von Sauerstoff erhöhen, wie zum Beispiel Produkte Injizierbare Lokalanästhetika sind unter folgenden mit verändertem Hämoglobin, u.a. Rinderhämo- globine und vernetzte Hämoglobine, Mikrokap- seln mit Hämoglobinprodukten, Perfluorchemi- Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain und verwandte Wirkstoffe dürfen angewandt wer- den, nicht jedoch Cocain. Vasokonstriktorische Mittel dürfen in Verbindung mit Lokalanästheti- b) Verabreichung nur durch lokale oder intraartiku- Der Begriff „pharmakologische, chemische und phy-sikalische Manipulation“ bezeichnet die Anwendung c) Verabreichung nur bei medizinischer Indikation.
von Wirkstoffen und Methoden, einschließlichMaskierungsmitteln (s. I. G.), zur Veränderung, ver- Sofern es die Vorschriften des leitenden Gremiums suchten Veränderung oder zu erwartenden Verän- vorsehen, kann eine Mitteilung über die Verabrei- derung der Integrität und Validität von bei Doping- kontrollen abgenommenen Proben. Hierunter fallenunter anderem die Katheterisierung, der Austausch und/oder die Veränderung von Urin, die Hemmung Die systemische Anwendung von Glukokortikostero- der Nierenausscheidung sowie die Veränderung von iden ist verboten, soweit die Verabreichung oral, rek- Messergebnissen bei Testosteron- und Epitestoste- tal oder durch intravenöse oder intramuskuläre Bei medizinischer Notwendigkeit ist die lokale und intraartikuläre Injektion von Glukokortikosteroiden zulässig. Sofern es die Vorschriften des leitenden Gremiums vorsehen, kann eine Mitteilung über die HINWEIS: Dies ist keine erschöpfende Liste verbote- ner Wirkstoffe. Viele Wirkstoffe, die nicht in dieser Verbotene Wirkstoffe der Gruppe E schließen folgen- Liste erscheinen, sind aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den "verwandten Wirkstoffen" verboten.
Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Labetalol, Sportler/Sportlerinnen müssen sicherstellen, dass je- Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol, Propranolol, des von ihnen genutzte Arzneimittel, Nahrungs- ergänzungsmittel, nicht rezeptpflichtige Präparat Sofern es die Vorschriften des leitenden Gremiums oder jeder andere von ihnen genutzte Wirkstoff kei- vorsehen, werden Beta-Blocker-Tests durchgeführt.
Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Bambu- terol, Bromantan, Carphedon, Cathin, Clobenzorex, von Grenzwerten für die Konzentration bestimmter Cocain, Coffein, Cropropamid, Crothetamid, Wirkstoffe im Urin, bei deren Überschreitung ein Ephedrin, Etamivan, Etilamphetamin, Etilefrin, Fen- camfamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Fenproporex, Formoterol, Heptaminol, Mefenorex, Mephenter- Carboxy-THC > 15 Nanogramm/ml Cathin > 5 phenamin, Methylendioxyamphetamin, Methylen- Mikrogramm/ml Coffein > 12 Mikrogramm/ml dioxymethamphetamin, Methylephedrin, Methyl- Ephedrin > 10 Mikrogramm/ml Epitestosteron * > phenidat, Nicethamid, Norfenfluramin, Para- hydroxyamphetamin, Pemolin, Pentetrazol, Phendi- Mikrogramm/ml Morphin > 1 Mikrogramm/ml 19- metrazin, Phentermin, Phenmetrazin, Phenylpro- Norandrosteron > 2 Nanogramm/ml bei Männern panolamin, Pholedrin, Pipradol, Prolintan, 19-Norandrosteron > 5 Nanogramm/ml bei Frauen Propylhexedrin, Pseudoephedrin, Reproterol, Salbu- tamol, Salmeterol, Selegilin, Strychnin, Terbutalin.
Pseudoephedrin > 25 Mikrogramm/ml Salbutamol (als anaboler Wirkstoff) > 1.000 Nanogramm/ml Verhältnis der Konzentration von Testosteron zu * wie beschrieben in I. C. b. und I. G.
(Heroin), Hydrocodon, Methadon, Morphin, Penta- Androstendiol, Androstendion, Bambuterol, Bolas- teron, Boldenon, Clenbuterol, Clostebol, Danazol, Dehydroepiandrosteron (DHEA), Dihydro-testoster- on, Drostanolon, Fenoterol, Fluoxymesteron, For- mebolon, Formoterol, Gestrinon, Mesterolon, I.E Peptidhormone, Mimetika und entsprechende Metandienon, Metenolon, Methandriol, Methyltes- tosteron, Miboleron, Nandrolon, 19-Norandros- I.F Wirkstoffe mit antiöstrogener Wirkung tendiol, 19-Norandrostendion, Norbolethon, Oxymetholon, Reproterol, Salbutamol, Salmeterol, Stanozolol, Terbutalin, Testosteron, Trenbolon.
Amilorid, Acetazolamid, Bendroflumethiazid, Bumetanid, Canrenon, Chlortalidon, Etacrynsäure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, Indapamid, Mannitol (durch intravenöse Injektion), Mersalyl, Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Betaxolol, Bisoprolol, Bunolol, Carteolol, Carvedilol, Celiprolol, Esmolol, Labetalol, Levobunolol, Diuretika (siehe oben), Epitestosteron, Probenecid, Metipranolol, Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol, Pindolol, Propranolol, Sotalol, Timolol.
Peptidhormone, Mimetika und entsprechende Wirkstoffe: ACTH, Erythropoietin (EPO), hCG*, hGH, Insulin, veranlassten Prüfung des Einzelfalles. Dabei muss Empfehlungen für Zulassungssperren aufgrund 2. Hilfspersonen sollen bei nachgewiesenem 1. Sportler/innen sollen bei nachgewiesenem Doping oder bei Mitwirkung an der Verweige- a) im ersten Fall mit Wettkampfsperre bis zu Dopingkontrollen sofort mit Ausschluss von b) im ersten Rückfall mit Wettkampfsperre mit Wettkämpfen belegt werden; hierbei gel- c) im zweiten Rückfall mit Wettkampfsperre zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und 3. Neben den Maßnahmen a) bis c) ist der/die Sportler/in bzw. seine/ihre Mannschaft für den Wettkampf zu disqualifizieren, in oder vor Bei der Festlegung der Wettkampfsperre ist der dem die Einnahme von Dopingmitteln nachge- individuelle Grad des Verschuldens sowie die wiesen wurde. Für den Fall, dass die Anwen- mögliche Dauer weiterer wettkampfsportlicher dung von verbotenen Wirkstoffen oder verbo- Wer des Dopings überführt und bestraft worden kampfes nachgewiesen wird, erfolgt der Aus- ist, wird von seinem Fachverband für die nächste internationale Meisterschaftsveranstaltung nicht nominiert, soweit diese Meisterschaftsveranstal- 4. Hat der/die Sportler/in eine Dopingkontrolle tung nicht länger als zwei Jahre nach Beginn der außerhalb des Wettkampfes verweigert oder Sperre liegt. Ausnahmsweise kann eine Nominie- in sonstiger Weise zurechenbar vereitelt oder rung erfolgen, wenn die ADK zuvor ihre Zustim- manipuliert, ist er/sie nach Ablauf seiner/ ihrer mung erteilt hat. Die ADK erteilt ihre Zustim- mung auf Antrag des Sportlers nach einer von ihr Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings Anlage 3 Empfehlung für Maßregeln auf Grund Vertrages b) für den Fall festgestellter Verstöße gem.
1. Bestimmungen in Arbeits- und Dienstver- Buchstabe a) ist jeweils eine Vertragsstrafe trägen mit Personen, die Sportler/innen be- bis zur Höhe des Netto-Betrages der Ver- treuen, für den Fall eines Verstoßes gegen das c) zumindest im Rückfall muss der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt sein.
2. Neben den vorstehenden Maßregeln können Zulassungssperren nach Anlage 2 verhängt Anlage 4 Bescheinigung, vom Athleten/von der Athletin zu Von den enthaltenen Bestimmungen, insbeson- dere• von den nach Dopingverstößen auszuspre- Der . . . . . . . . . . -Verband (Spitzenverband) hat mich am . . . . . . . . . durch Übergabe folgender • von meinen Verpflichtungen, die sich aus der Unterlagen über die gültigen Doping-Bestim- • DSB-Rahmen-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings vom 1.12.2001 mit Anlagen 1-3, habe ich Kenntnis genommen und bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich diese Regelungen anerkenne und die Durchführung der Kontrollen bei Wettbewerben und außerhalb des Wett- kampfes unterstützen werde.
Die gemeinsame Anti-Doping-Kommission von DSB/NOK steht als Anlaufstelle für Athleten, Trainer und Betreuer zur Verfügung, um Sorgen und Probleme in Dopingfragen äußern zu kön- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Athlet/in bei Minderjährigen Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings

Source: http://www.tischtennis.de/downloads/satzung/2003_2004/medcode_03.pdf

Microsoft word - bases reina infantil revisadas stella.doc

BASES REGULADORAS QUE HAN DE REGIR EL CONCURSO DE ELECCION DE LA REINA INFANTIL Y DE SUS DAMAS DE HONOR DE LAS FIESTAS LÚSTRALES DE LA BAJADA DE LA VIRGEN DE GUADALUPE 2013. Las presentes bases tienen por objeto establecer las normas que han de regir el concurso de elección de Elección de la Reina infantil de las Fiestas Lústrales 2013 y de sus Damas de Honor y las obligaciones derivadas d

Upplýsingur um starfsemi

Upplýsingur um starfsemi Ráðgjafar í reykbindindi á árinu 2005 Starfsmenn: Á árinu störfuðu í upphafi sex ráðgjafar við þjónustuna, en í lok ársins kom fyrrum ráðgjafi aftur til starfa eftir Danmerkurdvöl. Af þeim sjö ráðgjöfum sem starfa við þjónustuna er fimm sem hafa verið starfandi frá upphafi. Endurmenntun / námskeið / ráðstefnur: Fagfundir voru

Copyright © 2010-2014 Medical Articles